P R E S S E M I T T E I L U N G

Kiel, den 09.10.2007

 

 

DAS AKTUELLE URTEIL

Betriebskostenabrechnung unwirksam bei nicht nachvollziehbarer Veränderung einer Bezugsgröße

 

 

Weicht in einer Betriebskostenabrechnung die Bezugsgröße der Gesamtfläche für eine einzelne Betriebskostenposition von der bisherigen Größe ab und führt dies zu einer Mehrbelastung für den betroffenen Mieter, so ist die Abrechnung nicht fällig und eine geforderte Nachzahlung unbegründet.

 

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 03.08.2007, 109 C 121/07

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel


KIELER MIETERVEREIN E.V.