P R E S S E M I T T E I L U N G

Kiel, den 01.09.2008

Das aktuelle Urteil

 

Heizkostenabrechnung unwirksam bei überlangem Abrechnungszeitraum

Einer umstrittenen Heizkostenabrechnung  des Jahres 2005 lagen Abrechnungswerte für einen Zeitraum über 13,5 Monate zugrunde. Nach Auffassung des Gerichtes war diese Heizkostenabrechnung  nicht mehr ordnungsgemäß, weil der Ablesetermin so weit nach Beendigung der Abrechnungsperiode lag, dass brauchbare, den tatsächlichen Verbrauch der Mieter wiedergebende Ablesewerte nicht mehr gegeben sind.

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30.05.2008, 113 C 6/08

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel


KIELER MIETERVEREIN E.V.