P R E S S E M I T T E I L U N G
Kiel, den 01.09.2008
Einer umstrittenen Heizkostenabrechnung des Jahres 2005 lagen Abrechnungswerte für einen Zeitraum über 13,5 Monate zugrunde. Nach Auffassung des Gerichtes war diese Heizkostenabrechnung nicht mehr ordnungsgemäß, weil der Ablesetermin so weit nach Beendigung der Abrechnungsperiode lag, dass brauchbare, den tatsächlichen Verbrauch der Mieter wiedergebende Ablesewerte nicht mehr gegeben sind.
Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30.05.2008, 113 C 6/08
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel