P R E S S E M I T T E I L U N G

 

Kiel, den 11.02.2003

DAS AKTUELLE URTEIL

 

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel

Ist der Mieter laut Vertrag verpflichtet, bei Einzug, während des Mietverhältnisses sowie zusätzlich bei Auszug, Renovierungsarbeiten durchzuführen, so ist dies eine unangemessene Benachteiligung gem. § 9 AGBG; die gesamte Klauselkombination zur Verpflichtung, Schönheitsreparaturen durchzuführen, ist damit unwirksam, so dass der Mieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.

Amtsgericht Kiel, 111 C 300/02 vom 08.10.2002

Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich

Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der geltend gemachte Eigenbedarf durch eine andere Wohnung im Hause des Vermieters abgedeckt werden konnte.

Amtsgericht Kiel, 113 C 284/01 vom 02.07.2002

 


Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel


KIELER MIETERVEREIN E.V.