Mietergemeinschaften

Mängel, Nebenkostenabrechnungen, Modernisierung, Privatisierung, Umwandlung in Eigentums-wohnungen. . .

. . . die Probleme, mit denen sich Mieter auseinandersetzen müssen, sind vielfältig.

Häufig betrifft eine mietrechtliche Frage nicht nur einen einzelnen Mieter, sondern alle Mieter eines Hauses oder einer Wirtschaftseinheit. Den Wünschen der Mieter wird ein Vermieter eher nachkommen, wenn eine große Anzahl von Mietern eines Gebäudes oder einer Wirtschaftseinheit die Interessen gemeinsam vertritt. Deshalb sollten sich viele Mitglieder des Kieler Mietervereins zur gegenseitigen Unterstützung in Mietergemeinschaften zusammenschließen.

Wir, der Kieler Mieterverein, stehen Ihnen gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen bei. Für Rückfragen steht der/die bereits tätige Rechtsberater/in zur Verfügung.

Ebenfalls können wir Mitgliedern in Mietergemeinschaften als "Hilfe zur Selbsthilfe" einen besonders günstigen Mitgliedsbeitrag einräumen. Näheres hierzu auf Seite 2 dieses Merkblatts.

Der erste Schritt: Die Mieterversammlung

Steht in Ihrem Haus ein aktuelles Problem an? In einer Mieterversammlung können Sie schnell feststellen, ob Ihre Nachbarn in gleicher Weise betroffen sind. Gemeinsam lassen sich die weiteren Schritte planen.

Unser Tip: Das erste Zusammentreffen sollte in erster Linie zum offenen Erfahrungsaustausch zwischen den Mietern dienen. Die Teilnahme der Vermieterseite ist erfahrungsgemäß in diesem Stadium zumeist nicht wünschenswert.

Die Bildung einer Mietergemeinschaft im Kieler Mieterverein

Neben der Besprechung der aktuellen Mietprobleme sollte die Mieterversammlung dazu genutzt werden, eine Mietergemeinschaft innerhalb des Mietervereins zu bilden. Dies hilft den Mietern, weil damit zukünftig eine gemeinsame und koordinierte Rechtsberatung und Unterstützung möglich ist.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter im Mieterverein immer aktuell informiert sind. Deshalb sollten auf der Gründungsversammlung Kontakt-mieter gewählt werden, die der Geschäftsstelle ein Protokoll der Gründungsversammlung und die Liste der Mitglieder mit der Angabe der zur Wirtschaftseinheit gehörenden Häuser übermitteln.

Wird ein Mieter bereits mietrechtlich durch eine/n Rechtsberater/in der Geschäftsstelle vertreten, so ist diese/r in der Regel auch die/der weiterhin zuständige Mitarbeiter/in für die neue Mietergemeinschaft, der/dem die Unterlagen zugesandt werden.

Im Gespräch bleiben - Hilfe zur Selbsthilfe

Grundlage jeder erfolgreichen Mietergemeinschaft ist der Kontakt unter den Bewohnern im Haus.

Zur gegenseitigen Unterstützung sollte sich um die Kontaktmieter ein kleiner Kreis bilden, der sich gemeinsam um die Durchführung Ihrer Aktivitäten kümmert, Einladungen verteilt und kleinere organisatorische Aufgaben übernimmt.

Halten Sie regelmäßige Hausversammlungen ab, um alle Mieter des Hauses zu informieren.

Weitere Informationen

Zu vielen Mieterproblemen hält der Kieler Mieterverein Informationsblätter / -broschüren bereit.

Sonderbeitrag auf Antrag für Mietergemeinschaftsmitglieder

(Es handelt sich hierbei um ein zunächst auf 1 Jahr befristetes Projekt)

Bedingungen:

Sonderbeitrag 6,00 €  monatlich

Einmalige Aufnahmegebühr 12,50 €

(Normalbeitrag 7,00 €, einmalige Aufnahmegebühr 25,00 €).

Alle nötigen Unterlagen zur Gründung einer Mietergemeinschaft erhalten Sie hier (Word '97)


KIELER MIETERVEREIN E.V.