Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft

Unsere Satzung schreibt in § 2 folgendes vor:

Abs. 1: Die Aufnahme ... erfolgt für mindestens 2 Kalenderjahre...

Abs. 3 a) : Die Mitgliedschaft erlischt...durch schriftliche, bis zum 30. September des Jahres erforderliche Erklärung zum 31. Dezember desselben Jahres...

Wer zum Beispiel im Juni 1997 Mitglied geworden ist, kann diese Mitgliedschaft erst zum 31.12.1999 kündigen, wenn er dies vor dem 30. September 1999 (Eingang beim Kieler Mieterverein) erledigt. Wir sind eben kein reiner Dienstleistungsbetrieb. Unsere Empfehlung: Mitgliedschaft nicht kündigen! Gemeinsam sind wir stärker. Wer aber doch kündigen möchte - zu Ihrer und unserer Sicherheit bitte lieber schriftlich.

Mit der Kündigung erlischt allerdings auch der Rechtsschutz.


KIELER MIETERVEREIN E.V.