Leistungsumfang
Rechtsberatung in Mietrechtssachen durch den
Kieler Mieterverein e.V.
Die Rechtsberatung des Kieler Mietervereins findet montags bis freitags von 9.00 - 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 15.00 - 18.00 Uhr statt. Die Beratung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0431 / 9 79 19 - 0.
Der Leistungsumfang des Kieler Mietervereins umfasst - nur für Mitglieder - Rechtsberatung und Übernahme von Schriftverkehr im vorprozessualen Feld sowie eine Mietrechtsschutzversicherung im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages mit der Deutschen Mieterbund Rechtsschutzversicherung AG. Insoweit gelten die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, unter anderem eine 3-Monats-Wartefrist und die Verpflichtung vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes die Beratung des Mietervereins in Anspruch zu nehmen. Der Vertragstext kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Der Verein hat für seine Mitglieder günstige Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Um den Mitgliedern die Vergünstigungen des Gruppenversicherungsvertrages zukommen zu lassen, ist es erforderlich, dass Name und Anschrift der Mitglieder an die Versicherer weitergegeben werden. Mit dem Beitritt zum Mieterverein erklärt sich das Mitglied mit dieser Weitergabe einverstanden .
Zur Beratung sollen sämtliche Unterlagen insbesondere der Mietvertrag stets mitgebracht werden. Mitglieder können Auskünfte auch schriftlich einholen. In diesem Falle sollten die Unterlagen in Fotokopie unter Angabe der Mitgliedsnummer an die Geschäftstelle des Vereins eingeschickt werden. Fernmündliche Auskünfte werden unter der Rufnummer 0431 / 9 79 19 - 0 während der Geschäftszeiten erteilt.
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag in Höhe von EUR 84,00 ab sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von EUR 25,00. Bis auf Aufnahmegebühr und Erstbetrag werden die Beiträge bargeldlos im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Beitragsermäßigung in Höhe von EUR 2,00 monatlich gewährt der Kieler Mieterverein auf Nachweis für die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen, BAföG, Wohngeld und Grundsicherung, jedoch in keinem Falle rückwirkend.
Die Satzung schreibt eine Dauer der Mitgliedschaft von mindestens 2 Kalenderjahren vor. Eine Kündigung muss mit Vierteljahresfrist schriftlich zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Kieler Mieterverein e.V.
- Der Vorstand -
Unsere Kontoverbindungen:
Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) Konto 431 312
Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20) Konto 22 491 - 207