Rechtsschutz

Informationen zu Ihrer
Miet-Rechtsschutz-Versicherung

Als Mitglied unseres Mietervereins haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche Streitigkeiten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen Ihres Anwaltes (gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und der Rechtsschutz Bedingungen (RBM). Auch die Kosten für den Anwalt des Gegners werden übernommen, wenn Sie diese bezahlen müssen.
Von Ihnen ist nur eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe je Versicherungsfall zu zahlen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die RBM und die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenver-sicherungsvertrag, den Ihr Mieterverein mit dem Versicherer abgeschlossen hat:

  1. Versichert sind nur die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ihrem Wohnmiet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden (etwa wegen Wohngeld). In Ausnahmefällen können auch die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts, die beim Gegner entstanden sind, versichert sein.
    Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Wohnung stehen, auch wenn diese erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neu von Ihnen angemietete Objekt beziehen und vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten.
    Für jeden Rechtsschutzfall übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung die Kosten bis zu einer max. Höhe von 20.000,- € (Deckungssumme).
    Der Versicherungsschutz gilt nur für versicherte Miet- oder Pachtobjekte, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Rechtsschutz besteht, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und ein Gericht dort gesetzlich zuständig ist.
  2. Nicht versichert sind Miet- oder Pachtobjekte, die Sie überwiegend gewerblich nutzen.
    Wird eine angemeldete Miet- oder Pachtsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Versicherungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zu der Quadratmeterzahl des Gesamtobjektes (einschließlich der im selben Vertrag gemieteten Garagen).
    Eine Zweitwohnung oder eine dazu gemietete Garage sind gegen eine zusätzliche Prämie versicherbar.
    Haben Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.
  3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Dieser wird der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG vom Mieterverein gemeldet. Zu Beginn gilt eine dreimonatige Wartezeit. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Waren Sie schon über einen anderen Mieterverein rechtsschutzversichert und sind Sie direkt im Anschluss (ohne Versicherungslücke) zu uns gewechselt, wird auf eine Wartezeit verzichtet.
  4. Ist Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt beim Tod eines Mitglieds. An dessen Stelle kann jedoch der/die Ehe-/Lebenspartner/in nachrücken. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer Hausstand bestanden hat.
    Die Erben haben weiterhin Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die sich auf das versicherte Mietobjekt beziehen, wenn es um die Abwicklung des Miet- oder Pachtvertrages aufgrund des Todesfalls geht.
  5. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat bzw. begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Auslöser für den Versicherungsfall kann auch eine Willenserklärung sein, welche den späteren Rechtsverstoß zur Folge hat.
  6. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls und vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind Sie verpflichtet, sich – auch im eigenen Interesse – schnellstmöglich zur Beratung an Ihren Mieterverein zu wenden (Obliegenheit). Ihr Mieterverein hat somit die Möglichkeit, durch Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden.
    Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die Kosten auslösen (z. B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem Versicherer abzustimmen.
    Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.
  7. Kosten aus gerichtlichen Vergleichen werden nur dann vollständig erstattet, wenn die Kostenregelung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen in der Hauptsache entspricht.
    Der Versicherer trägt nicht die Kosten, die bei einer einvernehmlichen Regelung für Forderungen anfallen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (rechtshängig) waren (sog. Mehrwert eines Vergleichs).
  8. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vereinbarungen über eine Abfindung oder Vertragsstrafenversprechen. Dies gilt auch dann, wenn diese schon im Mietvertrag vereinbart worden sind.
  9. Klagen mehrere Mieter/Pächter/Personen, so ist die dadurch erhöhte Gebühr (sog. Erhöhungs-gebühr gem. § 2 RVG VV-Nr. 1008) nicht versichert (Aktivklage). Werden mehrere Mieter/ Pächter/Personen verklagt, ist die dadurch erhöhte Gebühr versichert, wenn der/die weitere Beklagte der/die Ehe/eingetragene/r Lebenspartner/in ist und den Mietvertrag mitunterzeichnet hat oder ebenfalls Mitglied im Mieterverein ist.

Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt  der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, ob der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

Versicherer ist die                   DMB Rechtsschutz-Versicherung
                                              Bonner Straße 323
                                              50968 Köln
                                              Telefon: 02 21/3 76 38 – 0

Gegenstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer Rechtsschutzversicherung.  Sie steht unter der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht  (BaFin), Bereich Versicherungen,
Anschrift:  Graurheindorfer  Straße 108, 53117 Bonn bzw. Postfach 12 53, 53002 Bonn.

Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wenn private Risiken betroffen sind, können Sie das kostenlose außergerichtliche Verfahren zur Streitschlichtung in Anspruch nehmen.

Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt:

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0800/ 3696000 Fax: 0800/ 3699000
Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin

Unabhängig von  der Inanspruchnahme  des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Erläuterung und die Wiedergabe der Versicherungsbedingungen auf diesem Merkblatt nicht vollständig und die Wortwahl mit dem Vertragstext nicht identisch sein kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versi­chertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bis­herigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsver­hältnisses geschieht, oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

1. Datenspeicherung beim Versicherer

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG (DMB Rechtsschutz) speichert nur die personenbezogenen Daten, die für Ihren Versicherungsschutz notwendig sind. Diese personenbezogenen Daten umfassen zunächst alle Informationen, die uns im Rahmen der Anmeldung des versicherten Risikos durch Ihren Mieterverein zur Verfügung gestellt werden. Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie z.B. Kunden­nummer, Policennummer, das Objekt, auf das sich der Ver­sicherungs­schutz bezieht, die anwendbaren Rechtsschutz Bedingungen der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG für Gruppenversicherungen mit Mietervereinen im Deutschen Mieterbund e.V. (RBM 2015), Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Prämie, Bankverbindung, und, soweit erforderlich, Daten Dritter gespeichert, die bei Einbeziehung des Risikos oder im Rahmen der Vertragsabwicklung mitgeteilt werden. Dritte können beispielsweise Vermittler, Sachverständige oder Rechtsanwälte sein. Wird ein Rechtschutzfall gemeldet, speichern wir die Informationen, die uns dazu mitgeteilt werden, ebenso wie personenbezogene Daten, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden (z.B. in Schriftsätzen der Gegenseite).

DMB Rechtsschutz speichert personenbezogene Daten solange und soweit es für die Erfüllung des Vertrages oder für die nachfolgenden Zwecke erforderlich ist oder gesetzlich gefordert wird.

2. Datenverarbeitung und -nutzung

Es ist möglich, dass DMB Rechtsschutz personen­bezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung Ihres Versicherungsverhältnisses auch an andere Versicherer sowie im Einzelfall an öffentliche Stellen weitergibt, so z.B. Strafverfolgungsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und andere öffentliche Stellen, beispielsweise um Versicherungsmissbrauch zu vermeiden bzw. zu verfolgen. Sollte eine falsche Information vom Mieterverein, Ihnen oder einem Dritten zur Verfügung gestellt werden und der Verdacht bestehen, dass eine Betrugshandlung vorliegt, wird diese Information bei DMB Rechtsschutz gespeichert.

Die Daten werden von DMB Rechtsschutz verwendet:

–      zur Dokumentation des Versicherungsschutzes,

–      zur Abrechnung und Einforderung der Versicherungsprämie,

–      zum Inkasso von Kosten-/Regressforderungen ggf. auch unter Zuhilfenahme von Dienstleistern,

–      für die Verwaltung des Versicherungsvertrages, insbesondere Vertrieb, Schadenbearbeitung und Verlängerung des Versicherungsschutzes,

–      für den Rückversicherungsschutz,

–      für ein Qualitätsmanagement,

–      für die Versicherungsaufsicht,

3. Datenübermittlung an Rückversicherer

Im Interesse der Versicherungsnehmer und Versicherten wird DMB Rechtsschutz stets auf einen Ausgleich der von ihr übernommenen Risiken achten. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, gibt DMB Rechtsschutz in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer ab, die das übernommene Risiko ganz oder teilweise absichern.

Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass DMB Rechtsschutz Informationen zum Risiko (das sind z.B. Kunden­nummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Risikozuschläge sowie in Einzelfällen auch Personalien) und zum Rechtsschutzfall der Rückversicherung vorlegen muss. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Versicherungsleistungen besonders hoch sind.

Außerdem können Daten über Ihren bestehenden Versicherungsschutz und gemeldete Rechtsschutzfälle im erforderli­chen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben werden, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlun­gen und Leistungsfällen können Daten über Ihren Versicherungsschutz an Rückversicherungen weiter­gegeben werden.

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben werden, wenn sie zuvor von DMB Rechtsschutz zur Verfügung gestellt wurden.

Zu den oben genannten Zwecken werden – soweit möglich – anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten verwendet. Derzeit arbeiten wir sogar nur in einer Form mit Rückversicherern zusammen, die die Weitergabe ausschließlich annonymisierter Daten ermöglicht. Es kann dennoch die Notwendigkeit entstehen, entsprechend dem Vorstehenden auch personenbezogene Daten zu verwenden. Die Rückversicherungen verpflichten sich, Ihre personenbezogenen Daten nur zu den vorgenannten Zwecken zu verwenden. Tritt eine Änderung ein, werden wir eine entsprechende Information über Ihren Mieterverein veranlassen. Zugleich richten wir unser Vorgehen gegenüber Rückversicherern vollständig am Erlaubnistatbestand des § 28 BDSG aus.

4. Datenübermittlung an andere Versicherer

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben der Versicherungsnehmer/der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelaufene oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherungsnehmers/des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfrage zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Mehrfachversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zu Rechtschutzfällen wie Schadenshöhe und Schadenstag. Sollte es zu einer entsprechenden Auskunftserteilung kommen, werden Sie anschließend informiert.

5. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben einem jederzeitigen Widerrufsrecht hinsichtlich Ihrer gegenüber dem Mieterverein erklärten Einwilligung ein Recht auf Auskunft (§ 34 BDSG) über alle bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Herkunft, außerdem über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, ebenso über den Zweck der Speicherung sowie unter bestimmten Voraus­setzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespei­cherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wen­den Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Ein Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten richten Sie bitte stets an die DMB Rechtsschutz.

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
Tel: 0221 / 376 38 – 0
Fax: 0221 / 376 38 – 11
Internet: www.dmb-rechtsschutz.de