Vertretung
In vielen Fällen wird es nötig sein, Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter zu führen. Beanstandungen der Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen sollten besser schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Mängelanzeigen und Kündigungen des Mieters. Der Widerspruch des Mieters gegen eine Vermieterkündigung muß schriftlich erfolgen. Diesen Schriftverkehr können Sie selber führen, wenn ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zu Ihrem Vermieter besteht. Sie können Ihn aber auch ohne zusätzliche Kosten durch den Kieler Mieterverein führen lassen. Nur für besonders kostenintensive Zustellungen berechnen wir den Selbstkostenpreis.
Die Vertretung des Kieler Mietervereins erfolgt nur außergerichtlich und ausnahmsweise durch gerichtliche Schriftsätze. Im Regelfall wird mit der gerichtlichen Vertretung eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beauftragt. Und damit die finanziellen Risiken überschaubar bleiben haben wir - mit ganz wenigen Ausnahmen - alle unsere Mitglieder mietrechtsschutzversichert. Die Prämie hierfür ist im Beitrag enthalten.