Mitgliedsbeitrag für Neuaufnahmen

Der Kieler Mieterverein erhebt  einen Jahresbeitrag in Höhe von EUR 84,00.  Hierin sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen - alle Leistungen des Kieler Mietervereins enthalten. Nach unserer Satzung ist der Jahresbeitrag am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Es bedarf dazu keiner gesonderten Rechnung.

Wer uns eine Einzugsermächtigung erteilt erhält "als Bonbon" die Möglichkeit seine Beitragszahlungen jeweils zur Hälfte im Januar und im Juli zu erbringen.

Für Mitglieder, die erst im Laufe eines Jahres zu uns stoßen, beginnt die Beitragspflicht zeitanteilig mit dem Ersten des Monats, in dem die Mitgliedschaft begonnen wird. Sie müssen also nicht für zurückliegende Monate des Kalenderjahres Beitrag zahlen. Allerdings ist der Erstbeitrag zwölf Monate im Voraus zu entrichten.

Mit dem Beginn der Mitgliedschaft kann sofort das gesamte Leistungsangebot des Kieler Mietervereins in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon ist nur die Mietrechtsschutzversicherung. Diese handelt, wie alle anderen Versicherer auch nach dem Grundsatz: "brennende Scheunen versichert man nicht...". Deshalb gilt insoweit unter anderem eine 3-Monatswartefrist und im Übrigen die Verpflichtung vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes die Beratung des Kieler Mietervereins in Anspruch zu nehmen.

Entsprechend § 4 unserer Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung über die Beitragshöhe.


KIELER MIETERVEREIN E.V.