Die Antworten der Kieler SPD

DIE KIELER SOZIALDEMOKRATEN - SPD

- Rolf Fischer, Kreisvorsitzender -

 

04.02.1998 Fragen zur Kommunalwahl 1998

Sehr geehrter Herr Kiersch,

Ihre Fragen zur Kommunalwahl am 22.03.1998 beantworten wir wie folgt:

1. Sie fragen, ob wir uns in der kommenden Wahlperiode für die Beibehaltung der KWG als 100%-ige Tochter der Stadt einsetzen werden.

Diese Frage läßt sich mit Blick auf die fünfjährige Dauer der Wahlperiode nicht beantworten. Zur Zeit bestehen bei uns keinerlei Überlegungen zu einem Verkauf der KWG.

2. Sie fragen, ob wir auf die KWG-Geschäftsleitung Einfluß nehmen werden, Leerstände zu beenden.

Die Tatsache des Leerstandes von Wohnungen läßt sich u.E. nicht losgelöst sehen von der Gesamtsituation im Stadtteil Mettenhof. Wir teilen die Auffassung der KWG-Geschäftsleitung, daß allein eine Senkung der Mieten nicht den gewünschten Effekt nach sich ziehen würde. Daher begrüßen wir die aussichtsreichen gemeinsamen Bemühungen von Stadt, Land und den in Mettenhof vertretenen Wohnungsunternehmen, durch ein Paket von Maßnahmen die drohende soziale Erosion zu verhindern und die Vermietbarkeit der Wohnungen zu verbessern. Dabei werden auch Mietsenkungen in Erwägung gezogen.

3. Sie fragen, ob wir uns dafür einsetzen werden, daß die Landesregierung eine Verordnung für die Landeshauptstadt erläßt, mit der die Stadt Zugriff auf die preis- und belegungsgebundenen Wohnungen in privater Hand erhält.

Im November 1989 hat die Ratsversammlung auf Antrag der SPD-Ratsfraktion im Rahmen verschiedener Initiativen zur Beseitigung der Wohnungsnot auch den Erlaß der von Ihnen erwähnten sogenannten "5a-Verordnung" gefordert. Leider wurde vom Land seinerzeit der Erlaß der Verordnung aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Da rechtlich als wesentliche Voraussetzung ein "offensichtliches Mißverhältnis zwischen Wohnungsnachfrage und -angebot" vorliegen muß, halten wir angesichts der heutigen allgemeinen Wohnungsmarktlage einen entsprechenden Antrag für aussichtslos. Außer Frage steht jedoch, daß in Teilbereichen des Wohnungsmarktes insbesondere bei einkommensschwachen oder sonstigen benachteiligten Haushalten nach wie vor eine erhebliche Nachfrage besteht. Der Schwerpunkt der Bemühungen muß daher darin liegen, diesen Personenkreisen zu helfen.

4. Sie fragen, ob wir uns auch zukünftig für die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung eines gerichtsfesten Mietspiegels einsetzen werden.

Ja.

5. Sie fragen, wie wir einem weiteren Anstieg der kommunal beeinflußten Heiz- und Betriebskosten entgegenwirken.

Mit der Eingliederung des Müllheizkraftwerks in die VVK ist ein erster Schritt unternommen worden, die Abfallgebühren zu senken. Weitere Kostensenkungen werden sich in den nächsten Jahren durch die Liberalisierung des Strommarktes ergeben.

6. Sie fragen nach unseren Vorstellungen zur Aufwertung von Mettenhof und zu den Wohnungsbeständen am Osloring.

Es liegt bereits umfangreiches Material zur Verbesserung Mettenhofs vor, das vielfältige Vorschläge zur Aufwertung des Kernbereichs dieses Stadtteils enthält. Die Umsetzung scheitert gegenwärtig noch an der städtischen Haushaltslage. Nach der Versteigerung der Häuser am Osloring haben wir dem neuen Eigentümer unsere Unterstützung bei der Entwicklung von Sanierungsvorschlägen angeboten.

7. Sie fragen in welchem Umfang wir uns für eine gründliche Sanierung der städtischen Häuser einsetzen werden.

Soweit es die städtische Finanzlage zuläßt, werden wir in den nächsten Haushalten dafür Mittel bereitstellen.

8. Sie fragen danach, auf welche Bevölkerungsentwicklung wir hinwirken wollen, welchen Wohnraumbedarf wir in den nächsten 5 Jahren sehen, wo Wohnungen entstehen sollen, wie das Teilungsverhältnis zwischen Mietwohnungsbau und Eigentümerwohnungen, und zwischen Geschoßwohnungsbau und Einfamilienhausbebauung aussehen soll.

Unser Ziel ist zunächst, den Bevölkerungsrückgang in Kiel aufzuhalten. Der neue Flächennutzungsplan mit einer gleichgewichtigen Aufteilung in Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche bietet dazu einen Ansatz. Das angesprochene Teilungsverhältnis läßt sich aus unserer Sicht nicht planen, sondern wird das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sein.

9. Sie fragen, in welchem Umfang wir uns für eine Nachverdichtung einsetzen, wo wir sie für sinnvoll halten und wie wir uns die Planung ggfls. unter Einbeziehung des Kieler Mietervereins vorstellen.

Grundsätzlich halten wir die Schließung von Baulücken - insbesondere im innerstädtischen Bereich - für dringlich. Die Nachverdichtungspläne für Suchsdorf und Mettenhof werden von uns derzeit nicht weiterverfolgt; hier geht es vordringlich um eine Sanierung des bestehenden Wohnungsbestandes. Die Vorstellungen des Kieler Mietervereins dazu sind uns im einzelnen nicht bekannt. Gerne möchten wir sie im persönlichen Gespräch kennenlernen.

10. Sie fragen, ob wir uns dafür einsetzen, die Personalsituation so zu verbessern, daß eine zügige Abwicklung von Verfahren bei ordnungswidrig überhöhten Mieten gewährleistet ist.

Weitere Einstellungen bei der Landeshauptstadt Kiel sind unter der derzeit geltenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre nicht möglich. Die Zuweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Ämtern ist mit dem Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters übergegangen.


KIELER MIETERVEREIN E.V.