Mitgliedsbeitrag, Rechtsschutzversicherung und Aufnahmegebühr bei Vereinswechsel

Wer von einem anderen DMB-Mieterverein zum Kieler Mieterverein überwechselt ist, von der Entrichtung einer Aufnahmegebühr befreit. Der bei dem anderen DMB-Mieterverein gezahlte Mitgliedsbeitrag wird bis zum jeweiligen Jahresende auf die Beitragspflicht angerechnet. Bestand bei dem anderen Mieterverein Rechtsschutz, so setzt sich dieser nahtlos fort.

Wer vom Kieler Mieterverein zu einem anderen DMB-Mieterverein wechselt, ist von der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Mindestmitgliedschaftsdauer befreit, wenn der neue Verein den Beitritt bestätigt. Allerdings rechnen nicht alle DMB-Mietervereine den beim Kieler Mieterverein bereits entrichteten Jahresbeitrag auf die eigene Beitragsforderung an. Auch haben nicht alle DMB-Mietervereine eine Rechtsschutzversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Sie sollten sich vorher erkundigen.


KIELER MIETERVEREIN E.V.