Abfuhr für die Deutsche Annington: Mietminderung rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Kiel, den 14.03.2012
Abfuhr für die Deutsche Annington: Mietminderung rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Mit Urteil vom 07.12.2011 hat das Amtsgericht Kiel eine Klage der Deutschen Annington abgewiesen, mit dem diese zunächst die Räumung einer Wohnung verfolgt hat. Die Mieter sind wegen schwerwiegender Mängel des Mietobjektes ausgezogen. Dazu hat das Gericht festgestellt: Es war unstreitig, dass erhebliche Zahlungsrückstände aufgelaufen waren. Die Beweisaufnahme habe jedoch ergeben, dass gravierende Mängel vorhanden waren, die die Mieter zur Mietminderung berechtigten. Damit bestand am Ende aber kein eine fristlose Kündigung rechtfertigender Minderungsgrund.
Fazit des Kieler Mietervereins: Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter Mängelrügen des Mieters auch über längere Zeiträume einfach ignorieren und die dann vorgenommenen Mietminderungen zum Anlass nehmen, fristlos zu kündigen. Mieter sind derartigen Praktiken nicht hilflos ausgeliefert; sie müssen aber etwaige Mängel ihrem Vermieter sofort anzeigen, dies ordentlich dokumentieren und tun gut daran, auch etwaige Mietminderungen schriftlich anzuzeigen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Telefonisch ist der Verein unter 0431/97919-0 zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel