Aus gegebenem Anlass: Die KWG, das Kavaliersdelikt und die Mietschulden beim Vormieter

Kiel, den 18.12.2001

Aus gegebenem Anlass: Die KWG, das Kavaliersdelikt und die Mietschulden beim Vormieter

Folgende Mahnung fanden wir in der KWG-Mieterzeitung Dezember 2001, die den Kieler Nachrichten vom 15.12.2001 beigelegt war:

„Ein Denkanstoß für alle säumigen Mieter

Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt.

Sie sind ein Grund zur fristlosen Kündigung der Wohnung. Riskieren Sie nicht, das sichere Dach über dem Kopf zu verlieren. Sie werden nur schwer eine neue Wohnung finden. Denn: Auch ein neuer Vermieter erkundigt sich, ob Sie Mietschulden beim Vormieter hinterlassen haben.“

Delikt: Das Vergehen, die Straftat – so heißt es im Fremdwörterduden. Und genauso wird es auch verstanden. Und wenn Mietschulden kein Kavaliersdelikt sind, dann müssen sie nach Meinung der Verfasser wohl schlimmeres sein. Aber das Unternehmen setzt noch eins drauf: „Sie (die Mietschulden) sind ein Grund zur fristlosen Kündigung der Wohnung…“ Sind sie natürlich nicht: Mietschulden können ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Miete oder eines nicht unerheblichen Teiles davon in Verzug ist oder wenn Verzug im Werte von zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum eintritt. Aber selbst dann gibt es noch einen weitreichenden Schutz, wenn der Mieter unverzüglich nachzahlt oder aufrechnet. Auch eine zunächst berechtigte fristlose Kündigung wird bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit (bei Gericht) unwirksam, wenn der Mieter in dieser Zeit zahlt oder sich eine öffentliche Stelle (z.B. das Sozialamt) zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes verpflichtet. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn auf diese Weise in den letzten zwei Jahren schon eine fristlose Kündigung abgewehrt wurde. Soweit die Fakten.

Was den KWG-Oberen wohl entgangen zu sein scheint: Die wenigsten Mieter kommen aus reinem Übermut in Zahlungsrückstände; Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Krankheit, Unfall, im schlimmsten Falle Tod eines Alleinverdieners können ganz schnell einen riesigen Schuldenberg nach sich ziehen. Wer in derart schweres Fahrwasser gerät verdient keine Kriminalisierung, sondern jede erdenkliche Hilfe.

Wenn es nicht so ernst wäre könnte man ja darüber lachen: Wie heißt es in dem KWG-Papier:

„Auch ein neuer Vermieter erkundigt sich, ob Sie Mietschulden beim Vormieter hinterlassen haben.“ Gemeint ist: Die KWG möchte von dem vorherigen Vermieter wissen, ob ihr Mietinteressent regelmäßig gezahlt hat. Dies ist keineswegs bei jedem Vermieter so. Unter den Großanbietern im Kieler Raum tritt jedoch die Kieler Wohnungsbaugesellschaft am rigorosesten auf. Vorläufiger Höhepunkt: „Säumige Zahler müssen außerdem damit rechnen, dass ein KWG-Mitarbeiter direkt zu ihnen an die Haustür kommt, um die fehlende Miete zu kassieren.“ Da kann einem ja richtig Angst bei werden…

„Kieler Mieterverein zum Verkauf der KWG: „Schlimmer hätte es nicht kommen können!“ So heißt es in einer Pressemitteilung des Kieler Mietervereins vom 20.05.1999. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel