Ausgliederung von Heizzentralen

Kiel, den 04.09.97

Ausgliederung von Heizzentralen

Landauf, landab kursieren zur Zeit Gerüchte, wonach einige große Wohnungsbaugesellschaften darüber nachdenken, Heizzentralen auszugliedern und einschließlich der Beheizungsverpflichtung auf Stadtwerke zu übertragen. Hiermit gehen für Mieterhaushalte beträchtliche Risiken einher.

Zum einen besteht die Gefahr, daß sie die Instandsetzung maroder Heizzentralen, die eigentlich bereits über die Miete bezahlt ist, via Fernwärmerechnung der Stadtwerke (oder eines anderen Betreibers) zum zweiten Mal bezahlen; zum anderen beinhalten Wärmelieferungsverträge üblicherweise auch kalkulatorische Ansätze für Abschreibungen, Verzinsungen und eine Gewinnmarge. Damit können sich die Energiekosten beträchtlich erhöhen. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist eine Umstellung nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Der Kieler Mieterverein warnt indessen dringend davor, eine derartige Zustimmung zu erteilen. Mieter, denen die Zustimmung abverlangt wird, oder die sich einer ungenehmigten Umstellung gegenübersehen, sollten sich über die Konsequenzen einer derartigen Umstellung durch Rechtsanwälte, öffentliche Rechtsauskunftsstellen oder Mietervereine beraten lassen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel