Das aktuelle Urteil – Amtsgericht Kiel: Finanzinvestor den Kopf gewaschen
Kiel, den 12.02.2014
Das aktuelle Urteil
Amtsgericht Kiel: Finanzinvestor den Kopf gewaschen
13.344,50 € wollte ein dänischer Finanzinvestor als angeblich rückständige Miete bei einer Kieler Mieterin einklagen. Er hat diese Forderung mit einer Räumungsklage verbunden. Die Mieterin hat sich damit verteidigt, dass ihre Wohnung schwerste Mängel aufweist und die halbherzigen Mängelbeseitigungsversuche des Vermieters daran letztendlich nichts Wesentliches geändert haben. Sie habe zu Recht die Miete gemindert. Das Gericht hat über den Zustand der Wohnung Beweis erhoben durch Anhörung von Zeugen und Ortsbesichtigung.
Das Ergebnis dieser Ortsbesichtigung war eine Offenbarung: Das Gericht hat festgestellt, dass sich die Wohnung in einem äußerst schlechten Zustand befand. Der Renovierungszustand war miserabel. Tapeten und Anstriche waren sehr alt. Die Tapeten lösten sich an diversen Stellen. Die vermieterseits durchgeführten und wegen der unwirksamen starren Fristenregelung geschuldeten Schönheitsreparaturen, insbesondere geklebte Tapetenstücke und Anstriche waren sehr unansehnlich. Die Mängel waren so offensichtlich, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Qualität der Arbeit abwegig gewesen wäre. Das Gericht hob Mängel am Fußboden hervor, der besonders in der Küche in Auflösung begriffen war. Der Anschluss des Fensterrahmens an die Hauswand war so unzureichend, dass ein Blick am Rahmen vorbei ins Freie möglich war. Wände und Decken insbesondere im Wohn- und Schlafzimmer waren durch großflächige Feuchtigkeitserscheinungen verunstaltet. Die Wohnung war in einem kaum noch bewohnbaren Zustand, so das Gericht.
Fazit des Richters: Allein die genannten Mängel rechtfertigten eine Mietminderung von 70 %. Mit dieser Begründung wurden im Ergebnis sowohl der Zahlungs-, wie auch der Räumungsanspruch abgewiesen.
Fazit des Kieler Mietervereins: Derartige Probleme sind bei Finanzinvestoren nicht selten. Die Dreistigkeit, mit horrenden Forderungen gerichtlich Druck auf Mieter auszuüben, passt dabei nahtlos ins Bild. Deswegen empfiehlt der Kieler Mieterverein allen Wohnungssuchenden, sich erst gründlich beim Mieterverein, im Netz und bei Nachbarn zu informieren, bevor sie Wohnungen von Finanzinvestoren anmieten. Ein besonders großer Bogen empfiehlt sich um ausländische Finanzinvestoren ohne inländischen Firmensitz. Hausverwaltungen, die den Namen des Vermieters nicht preisgeben wollen, sollte man ebenfalls meiden. Das Urteil zeigt nach Meinung des Kieler Mietervereins aber auch, dass Mieter sich gegen derartige Praktiken sehr wohl zur Wehr setzen können. Trotzdem macht das Wohnen bei solchen Vermietern keinen Spaß, weswegen Mieter dort nach Möglichkeit besser gar nicht erst einziehen.
(AG Kiel, Urteil vom 18. 12.2013, 122 C 104/12)
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Der Verein ist unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder per eMail info@kieler-mieterverein.de zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel