Das aktuelle Urteil – Heizkosten eines Blockheizkraftwerkes sind um Stromkosten zu kürzen
Kiel, den 01.11.2012
Das aktuelle Urteil
Heizkosten eines Blockheizkraftwerkes sind um Stromkosten zu kürzen
Bei Beheizung durch ein Blockheizkraftwerk wird neben Wärme auch Strom produziert. Die auf die Stromproduktion entfallenden Kosten sind nicht nur abzuziehen, sie sind in der Abrechnung plausibel darzustellen. Der pauschale Ansatz von 70 % für die Wärmeerzeugung und 30 % für die Stromerzeugung ist unzulässig.
(Amtsgericht Plön, Urteil vom 08.12.2011, 2 C 1134/08)
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Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel