Das aktuelle Urteil Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsanlage

Kiel, den 13.05.2004

Das aktuelle Urteil
Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsanlage

Der Mieter kann einen Anspruch, der Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsanlage notwendig macht, auch unmittelbar gegen den Vermieter geltend machen.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Auseinandersetzung um einen Balkon, der nur eingeschränkt nutzbar war, weil das Regenwasser vom Dachüberstand ungehindert auf den Balkon floss. Bei entsprechenden Witterungslagen kam es darüber hinaus zu gefährlicher Eisbildung. Dadurch war der Balkon nur beschränkt nutzbar. Die Vermieterin – eine große Baugenossenschaft mit Sitz in Kiel – hatte die Instandsetzung verweigert, weil die betroffene Wohnung Bestandteil einer Wohnungseigentumsanlage war und ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorlag, wonach im Bereich der Balkone eine Regenrinne nicht montiert werden sollte. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt; es folgte damit obergerichtlicher Rechtsprechung, wonach ein Mieter einen entsprechenden Anspruch, der Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum notwendig macht, unmittelbar gegen den Vermieter geltend machen kann und verurteilte die Genossenschaft, die (ursprünglich vorhandene) Regenrinne zu montieren.

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 14.08.2003, 112 C 163/03

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel