DAS AKTUELLE URTEIL Kein Eigenbedarf bei parallel laufenden Verkaufsverhandlungen

Kiel, den 20.11.2003

DAS AKTUELLE URTEIL
Kein Eigenbedarf bei parallel laufenden Verkaufsverhandlungen

Sprechen Anhaltspunkte gegen die Ernsthaftigkeit einer Eigenbedarfskündigung, so ist diese nicht ausreichend dargelegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn parallel zur Kündigung Verkaufsverhandlungen laufen und sodann ein Verkauf stattfindet.

Amtsgericht Kiel, 115 C 252/02 vom 24.02.2003

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel