DAS AKTUELLE URTEIL Kein Schadensersatz des Vermieters nach vorbehaltloser Wohnungsrücknahme
Kiel, den 20.11.2003
DAS AKTUELLE URTEIL
Kein Schadensersatz des Vermieters nach vorbehaltloser Wohnungsrücknahme
Hat der Vermieter das Mietobjekt anlässlich der Räumung besichtigt und dem Mieter bestätigt, dass sich die Räume in ordnungsgemäßen Zustand befinden, so ist es ihm später verwehrt, Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen geltend zu machen. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Rücknahme der Wohnung. Der Vermieter kann sich dabei auch nicht auf einen Irrtum berufen. Vielmehr ist es seine Sache, zur Übernahmeverhandlung ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dies gilt auch für sonstige Mängel am Mietobjekt.
Landgericht Kiel, 7 S 80/03 vom 11.09.2003
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel