Das aktuelle Urteil Keine Angst vor großen Tieren
Kiel, den 23. September 2008
Das aktuelle Urteil
Keine Angst vor großen Tieren
Egal ob Landeshauptstadt Kiel oder KIV Kiel Grundbesitz GmbH: Vermieter, die ihren Mängelbeseitigungsverpflichtungen nicht freiwillig nachkommen, können dazu auch gerichtlich gezwungen werden.
So haben Mitglieder des Kieler Mietervereins ein Urteil gegen die Landeshauptstadt Kiel erstritten, wonach die Stadt verpflichtet wird, Lärmbelästigungen aus einer anderen Wohnung zu unterbinden. Hintergrund waren häufige laute Partys und regelmäßige überlaute Musik. Da die Stadt nicht reagierte war Klage geboten – jetzt liegt das Urteil auf dem Tisch.
Ähnlich auch die KIV Grundbesitz GmbH & Co. KG: Ihr gegenüber waren Mängel an Schlafzimmer- und Kinderzimmerfenstern in Gestalt von eindringendem Lärm und Zugluft abgemahnt worden. Bei einer Besichtigung befand das Unternehmen, dass Mängelbeseitigung nicht erforderlich sei. Auch hier liegt das Urteil auf dem Tisch. Das Unternehmen hat sich jedoch so hartleibig gezeigt, dass sogar Zwangsvollstreckungsantrag gestellt werden musste. Fazit für alle Mängelgeplagten: Der gerichtliche Weg um Mängelbeseitigung zu erzwingen ist zwar langwierig und dornenreich, aber durchaus erfolgversprechend.
Amtsgericht Kiel, Urteil vom 28.11.2007, 116 C 347/07
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel