Das aktuelle Urteil – Keine Minderung, wenn der Mieter von seinem Nachbarn drangsaliert wird

Kiel, den 13.07.2010

Das aktuelle Urteil – Keine Minderung, wenn der Mieter von seinem Nachbarn drangsaliert wird

Wird ein Mieter von einem Mitmieter drangsaliert, so hat diese Einwirkung keinen unmittelbaren Bezug zur Mietsache. Unmittelbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn sich die Einwirkung von außen unabhängig vom jeweiligen Mieter auf die Mietsache auswirkt, etwa bei Baulärm oder Gifteinwirkung. Hingegen fehlt es am unmittelbaren Bezug, wenn sich die Einflüsse ausschließlich auf den konkreten Mieter beziehen. Anschluss an AG Königstein i. TS. NZM 2001, 422. (Amtsgericht Kiel, 108 C 587/09 vom 25.05.2010)

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel