Das aktuelle Urteil Keine Nachzahlung bei Staffelmietvereinbarung, wenn der Vermieter binnen Jahresfrist von seiner Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht

Kiel, den 07.04.2004

Das aktuelle Urteil
Keine Nachzahlung bei Staffelmietvereinbarung, wenn der Vermieter binnen Jahresfrist von seiner Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht

Das Gericht hat es als ausreichend angesehen, dass im strittigen Fall mehr als eine Jahresfrist verstrichen wurde, bevor der Vermieter seinen Anspruch geltend gemacht hat. Als Umstandsmoment hat das Gericht es ausreichen lassen, dass dem Vermieter eine Einzugsermächtigung vorlag, von der er nicht Gebrauch gemacht hat.

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 22.10.2003, 108 C 209/03