DAS AKTUELLE URTEIL Mietforderungen eines Vermieters sind verwirkt, wenn der Mieter drei Jahre lang mindert und der Vermieter auf die Mängelrügen nicht reagiert.

Kiel, den 10.01.2006

DAS AKTUELLE URTEIL
Mietforderungen eines Vermieters sind verwirkt, wenn der Mieter drei Jahre lang mindert und der Vermieter auf die Mängelrügen nicht reagiert.

Eine Mietforderung ist verwirkt, wenn der Vermieter seinen Anspruch auf längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre und der Mieter sich mit Rücksicht auf das gesamte Vermieterverhalten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass diese Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Soweit unstreitig ist, dass der Mieter über einen 3-Jahres-Zeitraum gemindert hat, ist jedenfalls das Zeitmoment bereits erfüllt. Soweit der Vermieter über einen längeren Zeitraum auch auf Instandsetzungsansprüche des Mieters nicht reagiert und die Mietminderung unwidersprochen duldet, ist auch das Umstandsmoment erbracht, aufgrund dessen der Mieter sich nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte, dass der Vermieter Ansprüche insoweit nicht mehr geltend machen werde.

(Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30.06.2004, 113 C 201/03)

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel