Das aktuelle Urteil – Neue Schlappe für Deutsche Annington

Kiel, den 18.11.2013

Das aktuelle Urteil
Neue Schlappe für Deutsche Annington

417,62 € hat die Deutsche Annington als Nachforderung aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen gegen ein Mitglied des Kieler Mietervereins geltend gemacht. Wie in vielen anderen Fällen auch hat sie dafür sogar ihr Inkassobüro bemüht und dann Klage erhoben.

Alles vergebens. Das Gericht hat dem Unternehmen minutiös vorgerechnet, dass es in der Betriebskostenabrechnung 108,00 € an Vorauszahlungen zu wenig berücksichtigt hat. In der Heizkostenabrechnung des Folgejahres wurden sogar 183,00 € zu wenig  gutgeschrieben. Der Sachverhalt hat sich ein Jahr später mit weiteren 75,00 € für die Betriebskostenabrechnung und 126,00 € für die Heizkostenabrechnung wiederholt. Insgesamt hat das Unternehmen dem betroffenen Mitglied 492,00 € zu wenig gutgeschrieben, wie das Gericht feststellt. Am Ende errechnete sich daraus ein Betrag, der die Klageforderung sogar noch überstiegen hat (Amtsgericht Kiel, Urteil vom 10. Mai 2013, 113 C 48/13).

Fazit des Kieler Mietervereins:

  1. Mieter tun immer gut daran, die ihnen gutgeschriebenen Vorauszahlungen sorgfältig zu überprüfen – auch bei der Deutschen Annington.
  2. Keine Angst vor „großen Tieren“ – falsch abgerechnet bleibt falsch abgerechnet. Selbst wenn ihr Vermieter Ihnen ein Inkassobüro auf den Hals hetzt. Setzen Sie sich zur Wehr – auch und gerade bei der Deutschen Annington! Die Mietervereine sind Ihnen dabei behilflich.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Der Verein ist unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder per eMail info@kieler-mieterverein.de zu erreichen.

 

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel