Das aktuelle Urteil Schadensersatzansprüche nach Wohnungsrückgabe: Vermieter muss beweisen, dass der Mieter Schäden verursacht hat
Kiel, den 30.08.2011
Das aktuelle Urteil
Schadensersatzansprüche nach Wohnungsrückgabe:
Vermieter muss beweisen, dass der Mieter Schäden verursacht hat
In schöner Deutlichkeit hat das Amtsgericht Kiel klargestellt, dass der Vermieter den Zustand einer Wohnung beim Beginn des Mietverhältnisses zweifelsfrei unter Nachweis stellen muss, wenn der Mieter bestreitet, dass Mängel, die bei Ende des Mietverhältnisses vorhanden waren, von ihm verursacht worden wären. Eine Formularklausel, die das Mietobjekt als mangelfrei bezeichnet, hat das Gericht als unzulässig verworfen (AG Kiel, Urteil vom 20.05.2011, 113 C 168/10).
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kieler Mieterverein e.V. allen Mietern dringend, unmittelbar nach Übernahme, wie auch unmittelbar vor der Rückgabe ein Mietobjekt in allen Details sorgfältig zu fotografieren. Viel hilft viel. Dabei sollte der Mieter sein Augenmerk auch auf alle Mängel des Mietobjektes richten. Wichtig ist, dass der tatsächliche Zustand festgehalten wird. Mit modernen Digitalkameras ist dies schnell und kostengünstig möglich. Die Fotos müssen nicht ausgedruckt werden. Es reicht aus, sie auf einem Stick oder auf einer CD zu sichern und im Bedarfsfalle darauf zurück zu greifen.
Weitere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1. Telefonisch ist der Verein unter 0431/97919- 0 zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel