Das aktuelle Urteil – Schlappe für die Deutsche Annington
Kiel, den 17.09.2013
Das aktuelle Urteil
Schlappe für die Deutsche Annington
Wegen 16,96 € Mieterhöhung monatlich ist die Deutsche Annington gerichtlich gegen einen Mieterhaushalt in Kiel vorgegangen. Das Unternehmen hat den Zustand des Badezimmers im Mietobjekt als gut bezeichnet. Es hat ferner hervorgehoben, dass eine geringe Wohnungsanzahl im Gebäude einen Zuschlag rechtfertige. Die Heizung und Stromverteilungsanlage seien modernisiert. Mit diesen Argumenten verlangte die Deutsche Annington eine Mieterhöhung auf 5,43 € je Quadratmeter – deutlich oberhalb des Mittelwertes im Rasterfeld G 2 des Kieler Mietspiegels, welches eine Wohnung mit guter Küche oder gutem Bad beschreibt. Tatsächlich erreichte die Wohnung des Mitgliedes nach Auffassung des Mietervereins bestenfalls den Mittelwert des Rasterfeldes G 1 mit 4,67 €. Und dieser Wert lag sogar noch unterhalb dessen, was der betroffene Mieterhaushalt mit 5,15 € tatsächlich schon bezahlte. Der Hinweis darauf hat die Deutsche Annington nicht davon abgehalten, Klage zu erheben.
Jetzt liegt das Urteil vor. Die Klage wurde abgewiesen. Zwar war auch das Gericht der Auffassung, dass das Rasterfeld G 2 einschlägig ist, es hat aber deutliche Defizite des Badezimmers mindernd berücksichtigt und die Tatsache einbezogen, dass Heizungs- und Elektroleitungen über Putz verlegt sind. Und schließlich mochte sich das Gericht auch nicht mit der Behauptung der Deutschen Annington anfreunden, dass eine geringe Wohnungsanzahl wohnwertsteigernd sei. Im Ortstermin konnte sich das Gericht davon überzeugen, dass tatsächlich 24 Wohnungen zum Block gehörten, nämlich 4 Eingänge mit 6 Wohnungen.
Fazit des Kieler Mietervereins: Keine Angst vor großen Wohnungsunternehmen! Wenn Mieter der Meinung sind, dass ihr Vermieter ihnen zu viel abverlangt, sollten sie ihre Mieterhöhung, ihre Heiz-oder Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen und – wenn das Prüfungsergebnis ihren Standpunkt rechtfertigt – auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aus dem Wege gehen. Gerade bei wiederkehrenden Zahlungen können Mieter viel Geld sparen. Sie sparen Monat für Monat den Mieterhöhungsbetrag. Und auch die nächste Mieterhöhung setzt auf einen niedrigeren Betrag auf. Auch bei Heiz- und Betriebskostenabrechnungen gilt: Von der Vermieterseite eingebaute Fehler wiederholen sich erfahrungsgemäß Jahr für Jahr. Wer einmal für klare Verhältnisse sorgt hat in den Folgejahren meistens Ruhe.
Amtsgericht Kiel, Urteil vom 16.08.2013, 120 C 111/13
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel