Das aktuelle Urteil – Schlappe für Prelios/Pirelli: Amtsgericht Plön weist Klage ab …

Kiel, den 15.11.2012

Das aktuelle Urteil

Schlappe für Prelios/Pirelli:

Amtsgericht Plön weist Klage ab, weil nach Abrechnung der Betriebskosten
rückwirkend keine erhöhten Vorauszahlungen mehr verlangt werden können

Dem Streit lag eine Forderung nach Anhebung der Betriebskostenvorauszahlung zugrunde, die der Mieterverein zurückgewiesen hatte, weil die vorangegangene Abrechnung ohnehin ein Guthaben für die Mieter erbracht hatte. In der folgenden Abrechnung hat Prelios/Pirelli dann die erhöhten, aber nicht geschuldeten Vorauszahlungen als gezahlt gebucht und sah sich berechtigt, angeblich fehlende Vorauszahlungen gerichtlich geltend zu machen.

Dem hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben. Es moniert, dass der Saldo aus der Betriebskostenabrechnung nicht anhand der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen ermittelt wurde. Es weist ferner darauf hin, dass ab dem Moment, in dem eine Abrechnung vorgelegt wird, ein Anspruch auf Zahlung ausstehender Vorauszahlungen nicht mehr zulässig ist. Vielmehr sind die vermeintlich fehlenden Vorauszahlungen in der Nebenkostenabrechnung zu saldieren, so dass sich dann gegebenenfalls ein entsprechend höherer Nachforderungsbetrag ergibt.

(Amtsgericht Plön, Urteil vom 30.08.2012, 2 C 334/11)

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel