Das aktuelle Urteil Starke Klopfgeräusche der Heizungsanlage während der Heizperiode rechtfertigen

Kiel, den 24.03.2014

Das aktuelle Urteil
Starke Klopfgeräusche der Heizungsanlage während der Heizperiode
rechtfertigen eine Mietminderung von 30 %

Mit Urteil vom 16.12.2013 hat das Amtsgericht Kiel die Räumungsklage eines Finanzinvestors abgewiesen, der seinen Mieter aufgrund  einer fristlosen Kündigung aus der Wohnung klagen wollte. Grund: Der Mieter sei angeblich mit seinen Mietzahlungen im Rückstand. Tatsächlich hatte der Mieter – wie das Gericht festgestellt hat – zu Recht die Miete gemindert, weil starke Klopfgeräusche der zentralen Heizungsanlage die Wohnqualität über 2 bis 3 Winter erheblich eingeschränkt haben. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass dem Mieter schon bei Vertragsabschluss die Instandsetzung des Mangels zugesagt worden war, ohne dass der Finanzinvestor diese Zusage eingehalten hätte. Das Gericht hat dem Mieter zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an Teilen der Mieter eingeräumt (Amtsgericht Kiel, Urteil vom 16.12.2013, 116 C 20/13).

Tipp des Kieler Mietervereins: Wenn Sie bei der Wohnungssuche auf das Wohnungsangebot eines Finanzinvestors stoßen ist äußerste Vorsicht geboten. Das Geschäftsmodell von Finanzinvestoren sieht vor, dass möglichst zuverlässig möglichst hohe Mieten vereinnahmt und die Ausgaben auf das Allernotwendigste beschränkt werden. Das geht so weit,  dass dieses Geschäftsmodell in Verträgen zwischen Eigentümer und Hausverwaltung explizit vereinbart wird. So ist der Kieler Mieterverein im Rahmen einer Belegprüfung auf folgenden Vertragsinhalt gestoßen: „Die von der AN (Auftragnehmerin) verfolgten Maßnahmen sollen zu einer Maximierung der Einnahmenseite und Minimierung der Ausgabenseite beitragen. Die AN ist verpflichtet, sämtliches Tun, Dulden und Unterlassen nach vorstehenden Anlagenzielen auszurichten.“. Nach Meinung des Mietervereins ist das Wohnen zur Miete in der Regel bei Genossenschaften am sichersten.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Der Verein ist unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder per eMail info@kieler-mieterverein.de zu erreichen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel