Das aktuelle Urteil Vermieter trägt Kosten stärkerer elektrischer Absicherung

Kiel, den 10.12.2002

Das aktuelle Urteil
Vermieter trägt Kosten stärkerer elektrischer Absicherung

Der Vermieter hat die Kosten für eine stärkere Absicherung der elektrischen Anlage zu übernehmen, wenn dies für den Betrieb üblicher Haushaltsgeräte notwendig ist. Es stellt einen Mangel der Mietsache dar, wenn die vorhandene Elektroinstallation einer Wohnung nicht ausreicht, um in den Mieträumen die üblichen Haushaltsmaschinen, wie z.B. einen Staubsauger, zu betreiben. In diesem Falle hat der Mieter einen Anspruch auf Verstärkung der vorhandenen Sicherungen. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherungen dem früheren Stand der Technik entsprochen haben, da es dem Mieter nicht zuzumuten ist, auf die gängigen Elektrogeräte zu verzichten oder sich auf nur eine dafür taugliche Steckdose zu beschränken.

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 16.10.2002, 113 C 205/02

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel