Deutsche Annington: Treppe in Kiel eingestürzt Mieterverein rät dringend: Mängelanzeigen gegenüber der DA nur schriftlich vorzunehmen

Kiel, den 31.01.2010

Deutsche Annington: Treppe in Kiel eingestürzt
Mieterverein rät dringend: Mängelanzeigen gegenüber der DA nur schriftlich vorzunehmen

Die eingestürzte Treppe des Annington-Hauses in Kiel nimmt der Kieler Mieterverein zum Anlass auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Nach Erfahrung des Mietervereins ist Mängelbeseitigung bei der Deutschen Annington nur mit der „Kneifzange“ zu bekommen.

    Der Weg zum Erfolg ist mühsam. Wenn Mieter sich außergerichtlich überhaupt durchsetzen wollen, dann müssen sie ihre Mängelanzeige unbedingt schriftlich vornehmen. Die Telefon-Hotline ist nach Erfahrung vieler Mitglieder des Mietervereins völlig unergiebig. Überdies bekommt man keinen Nachweis dafür, dass ein Mangel angezeigt wurde.

  2. Der Mieterverein empfiehlt ausdrücklich, schon im ersten Schreiben den Mangel ordentlich zu bezeichnen, eine angemessene Mängelbeseitigungsfrist zu setzen und sich Mietminderungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche vorzubehalten.

  3. Der Kieler Mieterverein empfiehlt dringend einen Nachweis dafür zu sichern, dass und wann die Mängelanzeige erfolgt ist. Bei Versand per Telefax ist dies einfach – das Telefax-Protokoll reicht in der Regel aus. Bei Versand auf dem Postwege empfiehlt der Mieterverein das sogenannte „Einwurf-Einschreiben“. Bei Versand an die eMail-Adresse der Deutschen Annington sollte eine Lesebestätigung angefordert werden.

  4. Wird der Mangel von der Deutschen Annington innerhalb der gesetzten Frist nicht beseitigt, so befindet sich das Unternehmen in „Verzug“. Bei kleineren Mängeln hat der Mieter die Möglichkeit, die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag zu geben und mit den anfallenden Kosten gegen die Miete aufzurechnen. Bei größeren Mängeln kann man zunächst ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete ausüben – es empfiehlt sich aber, dies gesondert anzuzeigen. Das Recht zur Mietminderung ist verschuldensunabhängig und steht dem Mieter immer zu, wenn er den Mangel nicht selber zu vertreten hat. Die Mietminderung durchzusetzen ist jedoch häufig schwierig, da die Deutsche Annington in vielen Fällen auch dann noch von der Einzugsermächtigung Gebrauch gemacht hat, wenn ihr dies zuvor ausdrücklich untersagt wurde. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, die Hilfe des Mietervereins oder eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel