Deutsche Annington verliert vor dem Landgericht Kiel: Mieterhöhung unbegründet

Kiel, den 28.01.2014

Deutsche Annington verliert vor dem Landgericht Kiel: Mieterhöhung unbegründet

Mit Urteil vom 22.01.2014 – Aktenzeichen 7 S 68/13 – hat das Landgericht Kiel eine Entscheidung des Amtsgerichtes Plön aufgehoben, welches eine Mieterin in Laboe dazu verurteilt hatte, einer Mieterhöhung um 38 € zuzustimmen. Grundlage des amtsgerichtlichen Urteils war eine Mieterhöhungsforderung der Deutschen Annington

in Höhe von monatlich 53,30 €, die vorgerichtlich mit dem Gutachten eines Sachverständigen aus Dortmund (!) begründet worden war. Dieses Gutachten bezog sich auf den Wohnungstyp, nicht aber auf die konkrete Wohnung. Das Amtsgericht Plön hatte sodann ein weiteres Gutachten eines Kieler Sachverständigen eingeholt, welches jedoch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht als ungenügend verworfen wurde. Nicht einmal im Termin vor dem Landgericht Kiel hat der Sachverständige sein Gutachten soweit konkretisieren können, dass die Ortsüblichkeit der von der Deutschen Annington geforderten Miethöhe damit nachgewiesen worden wäre. Das Landgericht hat beanstandet, dass der Sachverständige nur Vermittlungsergebnisse und Erfahrungen von Kieler IVD-Maklern herangezogen hatte. Es wies ferner darauf hin, dass damit nur Neuvermietungen ohne Bestandsmieten berücksichtigt wurden. Auch auf weitere Nachfrage des Gerichts musste der Sachverständige einräumen, dass er nicht in der Lage sei, sein Gutachten mit „Vergleichsmieten“ zu untermauern.

Das Gericht hat zusammenfassend deutlich darauf hingewiesen, dass nicht alles, was am Markt für vergleichbare Wohnungen tatsächlich gezahlt wird, ohne weiteres „üblich“ im Sinne des Gesetzes sei. Dabei hat es unter anderem auf die hohe Diskrepanz hingewiesen zwischen einer vergleichbaren Wohnung in Kiel, die nach Mietspiegel mit 4,70 € je Quadratmeter zu bewerten wäre, gegenüber 5,80 €, wie sie das Amtsgericht Plön als angemessen ausgeurteilt hatte.

Der Kieler Mieterverein, der die betroffene Mieterin vorgerichtlich vertreten hatte, begrüßt das Urteil ausdrücklich. Aus der Entscheidung lassen sich für die vielen Mitbetroffenen mehrere Erkenntnisse ableiten:

  • Auch wenn die Deutsche Annington der größte deutsche Vermieter ist, müssen Mieter einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aus dem Wege gehen, wenn der Sachverhalt vorgerichtlich ordentlich recherchiert und beraten worden ist.
  • Auch gerichtliche bestellte Sachverständige müssen die Ortsüblichkeit von Miethöhen anhand von Bestandsmieten darlegen und dürfen sich nicht auf „Pseudomietspiegel“ ihres eigenen Hauverwaltungsunternehmens oder Verbandes zurückziehen.
  • Dem Profitstreben von Finanzinvestoren sind Grenzen gesetzt.

An die Deutsche Annington geht die Empfehlung des Kieler Mietervereins, lieber einvernehmliche Regelungen zu suchen, als seine Mieter vor Gericht zu zerren. Dies gilt umso mehr, als die Deutsche Annington einen vor dem Landgericht Kiel schon abgeschlossenen Vergleich fristgemäß widerrufen hatte, um den Sachverhalt durch Urteil entscheiden zu lassen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Der Verein ist unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder per eMail info@kieler-mieterverein.de zu erreichen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel