Ende eines Anachronismus
Kiel, den 11.10.2000
Ende eines Anachronismus
Der Kieler Mieterverein begrüßt die Absicht der Stadt, ab 01.01.2001 Trinkwasser und Abwasser gemeinsam abzurechnen. Damit besteht die Chance, die Umlage von Wasser- und Abwasserkosten nach Quadratmetern nach und nach zu beenden und allmählich zu einer gerechteren, nämlich verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasser- und Abwasserkosten zu kommen.
Mit vermehrter verbrauchsabhängiger Abrechnung von Wasser und Abwasser wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet, wie er ähnlich schon vom Heizenergieverbrauch bekannt ist. Denn mit Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung sind die Heizkosten spürbar zurückgegangen. Es ist abzusehen, dass sich dieser Effekt beim Wasserverbrauch ähnlich einstellen wird.
In diesem Zusammenhang fordert der Mieterverein Kiel´s Wohnungswirtschaft auf darüber nachzudenken, ob im Zuge dessen nicht zu einer Bruttokaltmiete zurückgefunden werden könnte. Wenn die verbrauchsabhängigen Betriebskosten gesondert abgerechnet werden, müsste es einem ordentlich kalkulierenden Vermieter möglich sein, eine Pauschalmiete anzubieten, die für beide Seiten durchaus Vorteile brächte; Mieter und Vermieter müssten sich nicht alljährlich um bis zu 30 Einzelpositionen einer Betriebskostenabrechnung auseinandersetzen, die nach Wahrnehmung des Mietervereins in zunehmendem Umfang streitträchtiger werden. Die Mieter hätten dann für ihr Haushaltsbudget eine sichere Kalkulationsgrundlage, die Vermieterseite spart in erheblichem Umfang Verwaltungskosten.
Kritik übt der Kieler Mieterverein an Stadt und Stadtwerken. Es ist ja so einfach Verträge zu schließen, die andere bezahlen müssen. Die Stadt entlastet sich durch den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung und dem Inkasso der Abwassergebühren und steckt den Geldvorteil stillschweigend ein. Dass die Stadtwerke sich den Mehraufwand honorieren lassen erscheint zunächst nachvollziehbar, schließlich möchte die „Mutter“ Landeshauptstadt Kiel, dass Geld verdient wird. Die um ein Drittel höhere Anzahl von Abrechnungen hingegen kann schlecht ein Argument für eine Gebührenerhöhung sein angesichts der Tatsache, dass dann auch ein Drittel mehr an Gebührenzahlern zur Kasse gebeten werden. Mit der Menge der Gebührenzahler müsste der Verwaltungsaufwand fallen. Die angekündigte Gebührenerhöhung stellt sich nach Ansicht des Mietervereins als reines Abkassiermodell dar.
In diesem Zusammenhang weist der Mieterverein darauf hin, dass die Umstellung von Quadratmeterumlage auf verbrauchsabhängige Abrechnung bei gleichzeitiger Übertragung der Abrechnungsverpflichtung für die Stadtwerke nur für künftige Abrechnungszeiträume zulässig ist und nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraumes erfolgen darf. Bei Bruttomieten sollten Mieter peinlich darauf achten, dass die im Mietzins enthaltenen Wasser- und Abwasserkosten in der richtigen Höhe zum richtigen Zeitpunkt abgezogen werden, was dann zu einer Mietsenkung führen muss. Ähnliches gilt für Betriebskostenvorauszahlungen. Auch die sind entsprechend nach unten anzupassen wenn umgestellt wird.
Die Sprechstunde des Kieler Mietervereins findet montags bis freitags von 9.00 – 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle 24103 Kiel, Eggerstedtstr. 1, statt. Fernmündlich ist der Verein unter 0431/97919-0 zu erreichen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Kieler Mietervereins ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel