GAGFAH nimmt Klage zurück – außer Spesen nichts gewesen
Kiel, den 25.03.2014
GAGFAH nimmt Klage zurück – außer Spesen nichts gewesen
Genau 591,17 € hat die WG Norden Asset GmbH & Co. KG – ein Unternehmen der GAGFAH-Group – als Nachzahlungsbetrag aus einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung von einem Mitglied des Kieler Mietervereins verlangt. Nach Auffassung des Kieler Mietervereins war die Forderung unbegründet, weil die Betriebskosten für das ganze Jahr 2011 in Rechnung gestellt worden waren, das Mietverhältnis aber schon im Oktober beendet wurde. Der Aufforderung, die der Heiz- und Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Verträge und Berechnungsunterlagen, sowie Nachweise über die unterschiedlichen Flächenschlüssel vorzulegen, ist das Unternehmen auch nicht gefolgt.
Stattdessen hat die Firma ein Berliner Anwaltsbüro beauftragt, die vermeintliche Forderung anwaltlich geltend zu machen. Durch die anwaltliche Tätigkeit wurden weitere 83,54 € als Verzugsschaden geltend gemacht. Auf den Hinweis des Mietervereins gegenüber dem Anwaltsbüro, dass die vom Mieterverein gerügten Fehler noch nicht behoben und die Nachweise noch nicht vorgelegt wurden, hat das Anwaltsbüro Mahnbescheid beantragt und nach Widerspruch Klage beim zuständigen Amtsgericht in Plön erhoben (73 C 986/13). Aufgrund der Klageerwiderung, die der inzwischen beauftragte Anwalt des Mitglieds bei Gericht eingereicht hat, hat das Unternehmen dann aber die Klage zurückgenommen. Es muss deswegen die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten selber tragen.
Praktiken wie diese sind nach Erfahrungen des Mietervereins keineswegs selten. Viele Finanzinvestoren versuchen, ihre Mieter mit Hilfe von Inkassobüros und Rechtsanwälten, teilweise auch durch Klageerhebung, so unter Druck zu nehmen, dass diese aus Furcht vor unkalkulierbaren Kosten und Risiken lieber Zahlung leisten, auch wenn sie glauben, dazu nicht verpflichtet zu sein. Deswegen rät der Kieler Mieterverein allen Mietern, die in die Fänge von Finanzinvestoren geraten sind, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. Wenn Heiz- oder Betriebskostenabrechnungen fragwürdig sind oder offenkundige Fehler enthalten lohnt es sich immer, den Vermieter anzuschreiben, die nötigen Fragen zu stellen und Einsicht in die Betriebskostenunterlagen zu nehmen. Erst wenn damit alle Zweifelsfragen aufgeklärt sind erlangt eine derartige Abrechnung Fälligkeit. Bis dahin sollten Mieter sich nicht durch Drohungen des Vermieters unter Druck setzen lassen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Der Verein ist unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder per eMail info@kieler-mieterverein.de zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel