Gaspreiserhöhungen: Kieler Mieterverein fordert Wohnungswirtschaft auf, Gaspreiserhöhungen unter Vorbehalt zu zahlen

 

Kiel, den 11.07.2005

Gaspreiserhöhungen:
Kieler Mieterverein fordert Wohnungswirtschaft auf, Gaspreiserhöhungen unter Vorbehalt zu zahlen

Mit einem Schreiben vom heutigen Tage an die größeren Vermieter im Großraum Kiel hat der Kieler Mieterverein die Unternehmen aufgefordert, Gaspreiserhöhungen, deren „Billigkeit“ vom Versorger nicht nachgewiesen wurde, nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Der Kieler Mieterverein sieht die Vermieterseite dazu durchaus verpflichtet, da seit dem 01.09.2001 mit der Einführung des Mietrechtsreformgesetzes auch die Verpflichtung in das BGB aufgenommen wurde, bei Veränderungen der Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Als Ableitung aus diesem Gebot sieht der Kieler Mieterverein die Vermieterseite verpflichtet, berechtigte Einwendungen gegen unbegründete Erhöhungsforderungen geltend zu machen.

 

Für die Mieterschaft hat der Sachverhalt deswegen große Bedeutung, weil bei den meisten Anlagen, die über Erdgas beheizt werden, keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieterhaushalt und dem Gasversorger bestehen. Die Mieter sind daher daran gehindert, diese Vorbehalte selber zu erklären und müssen von ihren Vermietern erwarten, dass diese derartige Abwehransprüche in ihrem Interesse geltend machen. Der Kieler Mieterverein möchte mit dieser Aktion zugleich auch die Bemühungen der Verbraucherzentrale unterstützen, die die Empfehlung, Vorbehaltszahlungen zu leisten, für diejenigen ausgesprochen hat, die unmittelbare Gaskunden sind.

Anlage: Schreiben an die Wohnungsunternehmen

 

DEUTSCHER MIETERBUND
KIELER MIETERVEREIN e.V.

An die
Wohnungsunternehmen

UNSER AKTENZEICHEN: 47.385.00 pl
SACHBEARBEITER: Herr Kiersch

Beheizung mit Gas

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

etliche Energieversorger haben in der jüngsten Zeit ihre Gaspreise erhöht ohne den Nachweis der Billigkeit ihrer Preiserhöhungen erbracht zu haben. Wir bitten Sie daher, soweit noch nicht geschehen, diesen Nachweis anzufordern und etwaige Mehrzahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten, solange bis der Nachweis erbracht wurde, oder aber eine gerichtliche Entscheidung über die Berechtigung der letzten Erhöhungen ergangen ist.

Wir gehen davon aus, dass die Interessenlage zwischen Ihnen und uns bezogen auf die hier anstehende Frage in etwa deckungsgleich ist. Die Kaufkraft, die die Energieversorger mit ihrem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht abschöpfen, nimmt letztendlich auch Ihnen Spielräume in der Rentierlichkeit Ihrer Immobilien. Andererseits wollen wir nicht verhehlen, dass wir Sie zu einer entsprechenden Vorbehaltserklärung durchaus auch verpflichtet sehen; seit der Mietrechtsreform per 01.09.2001 gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit im Bereich der Betriebskosten. Daraus leitet sich unseres Erachtens auch die Verpflichtung ab, Preissteigerungen abzuwenden soweit dies zumutbar und geboten erscheint.

Wir hoffen keine Fehlbitte getan zu haben und stehen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Kieler Mieterverein e. V.

 

(Kiersch)

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel