Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Eckernförde eG (GWU) will neue Verträge
31.08.2010
Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Eckernförde eG (GWU) will neue Verträge
Nach Kenntnis des Kieler Mietervereins hat das GWU Eckernförde etliche Mieter angeschrieben und sie aufgefordert, neue Mietvertragsexemplare zu unterschreiben. Zur Begründung führt das GWU unter anderem an, dass der Bundesgerichtshof verschiedene Klauseln in den bisher gültigen Mietverträgen, namentlich im Bereich der Schönheitsreparaturen für unzulässig erklärt habe.
Diese Aussage ist zwar prinzipiell richtig, aber sie bedeutet keinesfalls, dass Mieter deswegen verpflichtet wären, irgendwelche Änderungen an ihren Mietverträgen vorzunehmen. Schon gar nicht sind sie verpflichtet, Ergänzungsvereinbarungen oder gar neue Mietverträge zu unterschreiben. Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligt haben und deswegen unwirksam sind, führen nämlich nur dazu, dass der Mieter das, was in diesen Klauseln geregelt ist, nicht beachten muss. Im Bereich der Schönheitsreparaturen bedeutet dies, dass ein Mieter zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet ist und dass statt seiner dann der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchführen muss. Schönheitsreparaturen sind nämlich nur eine besondere Form von Reparaturen, für die kraft Gesetzes prinzipiell der Vermieter zuständig ist.
Der Kieler Mieterverein warnt betroffene Mieterhaushalte deswegen ausdrücklich davor, Ergänzungsklauseln zum alten Mietvertrag oder neue Mietverträge ungeprüft zu unterschreiben. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dazu keine Verpflichtung besteht.
Nähere Informationen um alle hiermit zusammenhängenden Fragen gibt es – im Rahmen einer Mitgliedschaft – beim Kieler Mieterverein, der auch in Eckernförde eine Außenberatungsstelle betreibt. Einzelheiten zur Mitgliedschaft im Kieler Mieterverein gibt es telefonisch unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder unter www.kieler-mieterverein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel