Hohe Heizkostennachzahlungen drohen Abrechnungen genau prüfen

Kiel, den 30.04.2001

Hohe Heizkostennachzahlungen drohen
Abrechnungen genau prüfen

Die diesjährige Heizkostenabrechnung kommt viele Mieter nach Einschätzung des Kieler Mietervereins teuer zu stehen. Die im Jahr 2000 drastisch gestiegenen Energiepreise müssen jetzt bezahlt werden. Öl ist im Jahresdurchschnitt 2000 um 53,4 Prozent teurer geworden, Gas um 16,3 Prozent.

Bei den Gaspreisen ist aber zu berücksichtigen, dass hier vor allem in der zweiten Jahreshälfte der Preis angestiegen ist. Vergleicht man Dezember 2000 mit dem Vorjahresmonat, liegt die Preissteigerung bei 27,7 Prozent.

 

Aufgrund dieser Preissteigerungen werden in vielen Fällen die monatlichen Vorauszahlungen des letzten Jahres nicht ausreichen, so dass Mietern jetzt eine hohe Nachzahlung bei der Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2000 droht. Die Nachzahlung kann bis zu 1,00 DM pro Quadratmeter monatlich ausmachen. Das bedeutet für den Mieter einer 60 Quadratmeter großen Wohnung eine Nachzahlung von bis zu 720,00 DM.

Der Kieler Mieterverein warnt, dass drastisch gestiegene Energiekosten längst nicht jede Nachforderung aus Heizkostenabrechnungen rechtfertigen könnten. Fehler sind bei Heizkostenabrechnungen nach den Erfahrungen des Kieler Mietervereins an der Tagesordnung. Mieter sollten deshalb die aktuelle Heizkostenabrechnung sorgfältig prüfen:

  • Stimmt der Abrechnungszeitraum? 12 Monate. Immer mit dem Zeitraum der Vorjahresabrechnung vergleichen.
  • Stammen die Rechnungen für die Brennstoffkosten aus der aktuellen Abrechnungsperiode? Nur die Rechnungen aus diesen 12 Monaten dürfen auftauchen.
  • Bei Ölheizungen gehören in die Abrechnung der Anfangsbestand, das ist der Bestand des Vorjahres, plus nachgetankte Ölmengen in der Abrechnungsperiode, minus Endbestand.
  • Der Anfangsbestand muss dem Endbestand aus der Vorjahresabrechnung nicht nur mengenmäßig entsprechen, sondern auch in Mark und Pfennig.
  • Zusätzlich zu den Brennstoffkosten dürfen nur spezielle Heizungsnebenkosten abgerechnet werden. Hierzu gehören beispielsweise Betriebsstrom, Wartungskosten für die Heizungsanlage oder Kosten der Wärmemessdienstfirma.
  • Die Heiznebenkosten sollten höchstens 8 bis 10 Prozent der Brennstoffkosten ausmachen.
  • Kosten des Betriebsstroms oder Wartungskosten sollten nicht mehr als etwa 3 Prozent der Brennstoffkosten ausmachen.
  • Die Verteilung zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten muss der Regelung im Mietvertrag bzw. der Abrechnung des Vorjahres normalerweise entsprechen.
  • Stimmt bei den verbrauchsabhängigen Kosten die Anzahl der abgerechneten Einheiten? Die Anzahl muss mit den Werten im Ableseprotokoll übereinstimmen.
  • Ist die Quadratmeterzahl der Wohnung richtig angegeben? Stimmt die Fläche des Hauses? Diese Angaben sind wichtig für den verbrauchsunabhängigen Kostenanteil der Heizkostenabrechnung. Auch hier können die Werte mit denen der Vorjahresabrechnung verglichen werden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihr Kieler Mieterverein. Hier gibt es auch die Informationsbroschüre „Die zweite Miete – Viel Streit um Heizung und andere Nebenkosten“, zum Preis von 7,50 DM zzgl. 2,00 DM Portokosten. Die Sprechstunde findet montags bis freitags von 9.00 – 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle 24103 Kiel, Eggerstedtstr. 1, statt. Fernmündlich ist der Verein unter 0431/97919-0 zu erreichen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Kieler Mietervereins ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Verantwortlich Jochen Kiersch, Kiel