Kappungsgrenze am 15.9.2016 nun im Sozialausschuss der Kieler Ratsversammlung!

Kiel, den 15.09.2016

Kappungsgrenze am 15.9.2016 nun im Sozialausschuss der Kieler Ratsversammlung!

Heute entscheiden die Mitglieder des Sozialausschusses über den verschobenen Beschluss der Ratsversammlung vom 21.07.2016, gegenüber dem Land die Einführung der Kappungsgrenze für Kiel zu fordern. Inzwischen liegt ergänzend zum Sozialbericht 2016 auch der Wohnungsmarktbericht 2016 mit Datum vom 1.9.2016 vor. Die im Fazit gezogenen Schlussfolgerungen widersprechen nach Auffassung des Kieler Mietervereins aber der offenkundigen Situation mit weiter steigenden Mieten angesichts der fehlenden Wohnungen.

Trotz eines stetigen Bevölkerungsanstiegs in den vergangenen Jahren erfolgte kein entsprechender Neubau. Zu Beginn 2015 war mit Akteuren der Wohnungswirtschaft im „Masterplan Wohnen für Kiel“ daher der Bau von jährlich mindestens 800 Wohneinheiten vereinbart worden.

Ausgehend vom Wohnungsmarktbericht: Die Bevölkerung erhöhte sich jeweils im Vergleich zum Vorjahr 2014 um 2.041 und 2015 um 3.929 (auf insgesamt 246.269 Einwohner). Im ersten Halbjahr 2016 kamen noch einmal 1.373 (30.06.2016 gesamt 247.642 Einwohner) hinzu, sodass bis zum Jahresende bei nur 2.000 weiteren Einwohnern im Jahr 2016 die Bevölkerung um 7.970 Personen angewachsen sein wird.

Obwohl die Baugenehmigungen unbestritten steigen, liegt die Zahl der fertiggestellten Wohnungen wesentlich niedriger. Die Zahl der Wohnungen hat sich 2013 zu 2014 nur um 255 Wohneinheiten und um 473 bis 2015 (gesamt 134.473) erhöht. Das sind maximal 728 Wohnungen. Bei durchschnittlich zwei Personen pro Haushalt, bewerben sich heute 5 bis 6 Haushalte für eine Wohnung. Die Realität sieht für Wohnungssuchende weit enger aus. Damit fehlen bereits jetzt über 3.000 Wohnungen. Zum Jahresende werden es 4.000 sein.

Die Nettomiete ist bis 2014 nach dem Mietspiegel bereits um über 4% gestiegen. Der neue Mietspiegel mit den Preisveränderungen der vergangenen vier Jahre  wird den Kampf der  Einzelnen um eine Wohnung erkennen lassen. Die Aussage der Verwaltung in der geschäftlichen Mitteilung halten wir daher für falsch: Es fehlen deutlich erkennbar ausreichend Wohnungen. „Die Wohnungssuche ist schwierig bis unmöglich“, so Geschäftsführerin Heidrun Clausen.  „Im laufenden Mietverhältnis nutzen besonders große Wohnungsunternehmen jeden Spielraum und gehen mit ihren Forderungen teilweise auch über die Vergleichsmiete deutlich hinaus“, bestätigen die beiden Geschäftsführer Clausen und Wendt. Auch zurzeit laufen Wellen von Mieterhöhungen bei den überregionalen Vermietern, sicher ausgelöst durch die lange Diskussion im Rat.

Widersprochen wird der Annahme der Verwaltung, dass ein Mietenanstieg nur „latent“ vorhanden sei. Die Berufung auf einen Internetanbieter mag eher darauf hindeuten, dass mangels akzeptabler Wohnungsangebote kein Abschluss erfolgt.

Entschieden widersprochen wird der Berechnung der Verwaltung zur fehlenden „Relevanz“ einer Kappungsgrenze. Schon die Bezugsgröße ausgehend von der Untergrenze der Mietspiegelspanne ist so fragwürdig, dass die Berechnung von einem gewünschten Ergebnis auszugehen scheint. „Jede Mieterhöhung setzt regelmäßig beim Mittelwert der Vergleichsmiete an“, so noch einmal die Geschäftsführer. Die Berechnungen der Verwaltung unter Berücksichtigung der Mittelwerte ergäben sicher Einsparungen bis zu 30€ monatlich. Schon diese Beträge werden bei vielen Haushalten zu bezahlbareren Mieten führen und auch den städtischen Haushalt entlasten.

Für ein weiteres taktisches Zögern hat der Kieler Mieterverein jedenfalls kein Verständnis. Die Absenkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % ist überfällig, um weitere unbegründete Mieterhöhungen und damit Geschenke an die Wohnungswirtschaft zu verhindern.

Verantwortlich: Geschäftsführer Heidrun Clausen / Carsten Wendt, Kiel