Kieler Mieterverein fordert Kappungsgrenzenverordnung auch für Kiel
Kiel, den 27.08.2014
Kieler Mieterverein fordert Kappungsgrenzenverordnung auch für Kiel
Schon im März 2013 hat sich die schleswig-holsteinische Mieterorganisation dafür ausgesprochen, von der seinerzeit in Vorbereitung befindlichen Gesetzesänderung Gebrauch zu machen, wonach in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die gesetzliche Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen auf maximal 20 % innerhalb von drei Jahren begrenzt, auf 15 % abgesenkt werden kann. Ausdrücklich haben die Mietervereine verlangt, dass insbesondere das hamburgische Umland, Kiel, Lübeck, Flensburg und die Bädergemeinden an den Küsten durch eine derartige Verordnung geschützt werden. Das Land hat daraufhin ein Gutachten zur Mietensituation eingeholt, das die Einschätzung der Mietervereine im Wesentlichen bestätigt. Seitdem ist deutlich mehr als ein Jahr ins Land gezogen, ohne dass eine derartige Verordnung bislang in Kraft wäre.
Das Land hat zwischenzeitlich einen Kriterienkatalog aufgestellt, anhand dessen die Wohnraumnachfrage in den Kommunen gemessen werden soll. Gleichzeitig sind Kommunen, von denen das Land meint, sie könnten für eine derartige Verordnung in Frage kommen, aufgefordert worden mitzuteilen, ob sie die Aufnahme wünschen oder nicht. Die Landeshauptstadt Kiel hat sich offenbar entschlossen, dazu einen Beschluss der Ratsversammlung herbeizuführen. Dieser Weg wird vom Kieler Mieterverein grundsätzlich unterstützt. Er fordert die Ratsversammlung aber auf, ein positives Votum abzugeben und die Initiative des Landes aufzugreifen.
Eine Absenkung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % hält der Kieler Mieterverein – gegen den erklärten Widerstand der Wohnungswirtschaft – deswegen für erforderlich, weil nach seiner Wahrnehmung der Mietenanstieg deutlich zunimmt. Die aktuelle Entwicklung wird von dem Gutachten des Landes, welches im Wesentlichen auf das Jahr 2012 abstellt, nicht mehr erfasst. Die langfristige Entwicklung spiegelt eine zunehmende Dynamik der Mieten wider. Während die Mieten in Kiel im Jahr 2006 mit -5,4 % deutlich eingebrochen waren, sind sie seitdem erst langsam, dann aber zunehmend schneller gestiegen. 2008: +0,18 %, 2010: +0,37 %, 2012: +2,02 %. Für 2014 rechnet der Kieler Mieterverein mit einem Anstieg von mehr als 4 %.
Gleichzeitig verharrt die Bautätigkeit in Kiel auf niedrigstem Niveau. In den letzten 24 Monaten sind in der Landeshauptstadt gerade einmal 814 Wohnungen zum Bau genehmigt worden. Das sind 3,4 Baugenehmigungen auf 1.000 Einwohner. Nur Lübeck mit 3,2 und Neumünster mit 2,6 Baugenehmigungen auf 1.000 Einwohner zeigen noch weniger Aktivität. Im Kreis Pinneberg wurden 10,5 und im Kreis Nordfriesland sogar 14,8 Baugenehmigungen auf 1.000 Einwohner erteilt. Es ist also nicht zu erwarten, dass die Wohnungsversorgung in Kiel sich mittelfristig verbessert. Die Mangellage wird die Mieten also weiter anheizen.
Der Gesetzgeber beschränkt die Kappungsgrenzenverordnung auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Dies dürfte genau der Zeitraum sein, den die Kieler Wohnungswirtschaft braucht, um den Wohnungsbau so weit voranzubringen, dass Angebot und Nachfrage wieder einigermaßen im Lot sind. Deswegen wird die Verordnung jetzt gebraucht.
Das von der Wohnungswirtschaft gerne gebrauchte Argument, eine Kappungsgrenzenverordnung würge den Wohnungsbau ab und sei gegen die Interessen der Mieter gerichtet, hält der Kieler Mieterverein für vorgeschoben. Die Diskussion um die Kappungsgrenzenverordnung läuft seit dem Jahre 2012. Seitdem ziehen die Genehmigungs- und die Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau langsam, aber kontinuierlich an. Es kann also gar keine Rede davon sein, dass Investoren abgeschreckt würden. Mit einer Kappungsgrenzenverordnung gilt es nur, den Zeitraum zu überbrücken, bis wieder ausgeglichene Marktverhältnisse herrschen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel