Kieler Mieterverein unterstützt Vorgehen der Stadt Kiel bei der Unterbringung von Flüchtlingen
Kiel, den 22.10.2015
Kieler Mieterverein unterstützt Vorgehen der Stadt Kiel bei der Unterbringung von Flüchtlingen
Der Kieler Mieterverein hält den Zugriff auf langfristig leerstehende Immobilien in dieser Situation für zulässig und notwendig.
Das C&A-Gebäude stellt dabei ohnehin offenbar einen Sonderfall dar: Das Objekt ist veräußert, der Erwerber hat wegen des geplanten Abrisses keine Einwände, die Beschlagnahme erfolgte in der Notfallsituation wegen des ausstehenden Grundbucheintrages und der Nichterreichbarkeit des Verkäufers.
Der Kieler Mieterverein beanstandet langfristige Leerstände von Gewerbe- und Wohnimmobilien. Nicht vermietete Objekte führen zu einer Verknappung von Gewerbe- und Wohnraum. Dies ist im Bereich des Wohnungsmarktes unter anderem eine Ursache der weitgehend vergeblichen Suche nach freien bezahlbaren Wohnungen. Wohngebäude werden aus unerfindlichen Gründen vernachlässigt, so dass die Mieterorganisation seit Jahren ein wirksames Wohnungsaufsichts- und -pflegegesetz fordert, das den Kommunen ermöglicht und diese auch verpflichtet, Missbrauch von Eigentumsrechten zu verfolgen.
So lautet denn auch Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel