KWG-Verkauf: Mieterverein hält bestätigenden Beschluß der Ratsversammlung für rechtswidrig Stadtpräsidentin Kietzer aufgefordert, Beschluß zu verhindern

Kiel, den 02.07.1999

KWG-Verkauf:
Mieterverein hält bestätigenden Beschluß der Ratsversammlung für rechtswidrig
Stadtpräsidentin Kietzer aufgefordert, Beschluß zu verhindern

Mit Schreiben vom 02.07.1999 hat der Kieler Mieterverein Stadtpräsidentin Kietzer aufgefordert zu verhindern, daß die Ratsversammlung am 08.07.1999 den Verkauf der KWG vorbehaltlos genehmigt; der Kieler Mieterverein hält unter den gegebenen Umständen den vorbehaltlosen Verkauf der KWG für rechtswidrig.

Hintergrund ist die Tatsache, daß der Leiter des städtischen Rechtsamtes Eckhart Borns am 02.07.1999 öffentlich verkündet hat, daß ein etwaiges Bürgerbegehren nach einem bestätigenden Beschluß der Ratsversammlung zwar zulässig wäre, aber zu spät käme. Daraus darf geschlossen werden, daß der Oberbürgermeister die durch die Gemeindeordnung abgesicherten Mitbestimmungsrechte in § 16 g vernachlässigt hat. Danach sind Bürgerinnen und Bürger Kiels berechtigt, einen etwaigen Beschluß, die KWG zu verkaufen, binnen 4 Wochen nach seiner Bekanntgabe durch ein Bürgerbegehren anzugreifen. Voraussetzung wäre, daß 10 % der Bürgerinnen und Bürger ein entsprechendes Bürgerbegehren unterzeichnen. Das Bürgerbegehren müßte auf einen Bürgerentscheid gerichtet sein, der die Kieler Bevölkerung an die Urnen ruft, um die Frage zu klären, ob die KWG verkauft werden soll oder nicht. Dieses elementare Recht der Kielerinnen und Kieler, über den Verkauf der KWG mitzubestimmen, würde durch einen bestätigenden Beschluß der Ratsversammlung ins Leere laufen und die plebiszitären Elemente der Gemeindeordnung ad absurdum führen.

 

Der Kieler Mieterverein geht davon aus, daß die Stadtpräsidentin seinem Wunsch entsprechen und eine Beschlußfassung in der angestrebten Form verhindern wird. Allerdings denkt der Kieler Mieterverein über die Möglichkeit nach, eine Beschlußfassung in der jetzt vorliegenden Form gegebenenfalls im einstweiligen Verfügungsverfahren zu verhindern, falls die Stadt ihren bisherigen Kurs weiterverfolgen und Mitwirkungsrechte der Bevölkerung beschneiden sollte. Bei alledem weist der Kieler Mieterverein darauf hin, daß eine übereilte Beschlußfassung der Ratsversammlung ein enormes Risikopotential enthält; soweit über einen Bürgerentscheid die Nichtigkeit des Beschlusses der Ratsversammlung herbeigeführt würde, bestünde die Gefahr, daß die Stadt sich in mehrstelliger Millionenhöhe schadensersatzpflichtig macht. Daneben ist es nach Auffassung des Mietervereins an der Zeit, daß die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in dieser Stadt an ihrem Demokratieverständnis feilen; die drohende Beschädigung demokratischer Mitbestimmungsrechte von Kiels Bevölkerung im Umfeld eines Beschlusses, der so tiefgreifend in das Sozialgefüge dieser Stadt eingreift, ist kein Ruhmesblatt. Der Kieler Mieterverein vertritt die Auffassung, daß die Ratsversammlung vor diesem Hintergrund gut daran täte, selber von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Verkauf der KWG für einen Bürgerentscheid freizugeben. Diese Möglichkeit sieht die Gemeindeordnung in § 16 g Abs. 1 ausdrücklich vor. Sie kann mit einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsversammlung herbeigeführt werden. Mit einem derartigen Beschluß könnten die bisherigen Fehler geheilt werden und würde die Stadt ein bemerkenswertes Zeichen der Verbundenheit mit ihrer Bevölkerung setzen. Wie auch immer ein von der Ratsversammlung initiierter Bürgerentscheid ausginge, er hätte zweifelsfrei eine ordentliche Legitimation.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel