KWG verkauft 600 Wohnungen Verzichtserklärung der Mieter nicht erforderlich

Kiel, den 14.07.2003

KWG verkauft 600 Wohnungen
Verzichtserklärung der Mieter nicht erforderlich

Mit Schreiben vom 09.07.2003 hat die Kieler Wohnungsbaugesellschaft mehr als 600 Mietern ihres Bestandes die Mitteilung eröffnet, dass ihr Mietobjekt verkauft worden ist an die Firma avege – Allgemeine Vermögensgesellschaft mbH & Co. Objektmanagement KG in Berlin.

Die KWG hat korrekt darauf hingewiesen, dass nach den rechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht. Gleichzeitig hat die KWG die betroffenen Mieter aufgefordert, bis zum 14.07.2003 eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie mit der Überweisung der geleisteten Kaution/Mieterdarlehen an den Erwerber einverstanden sind und die KWG bzgl. der Kautionsrückzahlung nicht mehr in Anspruch nehmen werden.

Dieses Verlangen wird vom Kieler Mieterverein beanstandet; die gesetzliche Regelung sieht nämlich vor, dass der Mieter die Kaution auch dann von dem bisherigen Vermieter zurückverlangen kann, wenn sie bei dem Erwerber – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu erlangen ist. Vor dieser Rückgewährsverpflichtung versucht die KWG sich nach Auffassung des Kieler Mietervereins mit der von ihr vorformulierten Erklärung zu drücken. Sie missbraucht damit nach Meinung des Mietervereins den Vertrauensbonus, den sie als ehemals kommunales Wohnungsunternehmen immer noch genießt. Der Kieler Mieterverein fordert die KWG auf, sich von diesem Verlangen zu distanzieren. Er empfiehlt Mieterhaushalten, die die Erklärung bereits unterschrieben und abgeschickt haben, sie unverzüglich anzufechten. Alle anderen betroffenen Haushalte sollten die Erklärung gar nicht erst unterschreiben.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel