Mieterverein: Ratsversammlung soll am 21.09. für Kiel die Kappungsgrenze fordern!
Kiel, den 18.09.2017
Mieterverein:
Ratsversammlung soll am 21.9. für Kiel die Kappungsgrenze fordern!
„Seit der Veröffentlichung des Kieler Mietspiegels stellen wir eine Flut von Mieterhöhungen fest. Die erhöhten Mieten werden auch die Basis der Vergleichsmiete von morgen sein. Wenn die Stadt Kiel nicht gegensteuert werden die Mieten für viele unbezahlbar sein“, so Geschäftsführerin Heidrun Clausen.
Bis jetzt wurde von der Mehrheitsfraktion der Stadt mehrfach in Aussicht gestellt, sich beim Land für die Einführung der Kappungsgrenzenverordnung in Kiel einzusetzen.
Soll die Entscheidung in die November-Sitzung verschoben werden? Ist die Kappungsgrenze im Interesse der Kielerinnen und Kieler wirklich so wenig gewollt? Jeden Monat könnten Mieter 5% einer Mieterhöhung im Bestand sparen. Beispiele hat der Kieler Mieterverein dafür.
Denn der Neubau kommt nicht wirklich voran, schon gar nicht mit bezahlbaren Mieten. Spätestens ab Oktober 2017 wird auch die Stadt Kiel durch die Kosten der Unterkunft mit erhöhten Mietzahlungen konfrontiert sein. Unnötige Haushaltsbelastungen als Geschenk an Vermieter, die dafür keine zusätzliche Leistung erbringen.
Zu diesen „allgemeinen“ Anhebungen der Vergleichsmiete kommen Modernisierungs-ankündigungen hinzu, die nicht selten zu erheblichen Mehrbelastungen von 150 €, 200 € oder 250 € führen, unbezahlbar für viele.
Noch hat die Regierungskoalition nur angekündigt, dass sie die Verordnungen aufheben will, um sie durch geeignetere Instrumente zu ersetzen. Der Kieler Mieterverein ist überzeugt: Es gibt keine derartigen Instrumente!
Die Kappungsgrenze wirkt mit Inkrafttreten sofort – Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind dann auf maximal 15% statt 20% begrenzt.
Wie extrem die Preissteigerung allein in den vergangenen zwei Jahren war, zeigt der neue Mietspiegel in Kiel mit ungewöhnlichen Preissprüngen durchschnittlich 12% sehr deutlich, während der allgemeine Verbraucherpreisindex unter 2% pro Jahr liegt.
Weder der Pakt für bezahlbares Wohnen des Landes, noch der Masterplan Wohnen der Landeshauptstadt Kiel haben die negative Entwicklung verhindert. So hat die Stadt Kiel beabsichtigt, mit der Wohnungswirtschaft mindestens 800 Wohnungen pro Jahr neu zu bauen. Mindestens ein Drittel (- also 267 pro Jahr oder 534 in zwei Jahren -) sollte öffentlich gefördert und damit preisgebunden sein. Stattdessen wurden in 2 Jahren insgesamt nur 1.000 Wohnungen errichtet. Davon sind durch die Wohnungsunternehmen etwa 600 Wohnungen im Mehrfamilienhaus errichtet worden, aber nur 162 sind öffentlich gefördert. Und in diesem Jahr wurden bis Juni 465 Wohneinheiten genehmigt, aber nur noch 12 öffentlich geförderte. „Das ist nicht nur mager, sondern peinlich“, so Geschäftsführerin Heidrun Clausen.
Die Entwicklung zeigt eindeutig, dass derzeit eine Regulierung der Bestandsmieten erforderlich ist.
Der Kieler Mieterverein fordert demzufolge den Sozialausschuss und die Ratsversammlung auf, in ihren bevorstehenden Sitzungen am 19.9. bzw. 21.9. für die Mieterinnen und Mieter Kiels die Kappungsgrenze vom Land einzufordern.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel