MIETPREISÜBERPRÜFUNGSAKTION DES KIELER MIETERVEREINS REGE BETEILIGUNG – AUFSCHLUßREICHE ERGEBNISSE ABWEICHUNGEN VON MINUS 49 % BIS PLUS 97 %
Kiel, den 10.06.97
MIETPREISÜBERPRÜFUNGSAKTION DES KIELER MIETERVEREINS
REGE BETEILIGUNG – AUFSCHLUßREICHE ERGEBNISSE
ABWEICHUNGEN VON MINUS 49 % BIS PLUS 97 %
Am 30.04.1997 endete die vom Kieler Mieterverein angebotene kostenlose Überprüfung von Miethöhen anhand des Kieler Mietspiegels. Wegen der regen Beteiligung und der damit verbundenen längeren Auswertungszeiten kann das Ergebnis erst jetzt und nicht wie ursprünglich geplant noch im Monat Mai vorgelegt werden. Hier die einzelnen Resultate:
Von den insgesamt bewerteten Mieten bewegten sich 29,7 % in einer Spanne zwischen minus 10 bis plus 10 % unter bzw. über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Immerhin 22,5 % der überprüften Mieten unterschritten die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % – 4,4 % sogar in einer Spanne zwischen minus 30 und minus 40 %.
Auf der anderen Seite wurde die ortsübliche Vergleichsmiete in 38,5 % aller Fälle um mehr als 20 % überschritten. Den Vogel abgeschossen hat eine einfach ausgestattete Altbauwohnung mit einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 97,5 %. Aber auch im Bereich zwischen 40 und 50 % Überschreitung fanden sich noch 6,6 % aller überprüften Miethöhen.
Als spannend erwiesen sich indessen auch die absoluten Zahlen bei der Abweichung von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit einer monatlichen Ersparnis von DM 449,93 gegenüber der Durchschnittsmiete schnitt der Mieter einer 86 m² großen Wohnung ausgesprochen günstig ab. Das andere Extrem:
Der Mieter einer 150 m² großen Wohnung zahlt Monat für Monat DM 1.123,50 zuviel, entsprechend einer Überschreitungsquote von 88 %.
Das bei dieser Erhebung gefundene Ergebnis belegt nach Auffassung des Kieler Mietervereins drastisch, daß die zur Zeit im Rahmen der „Mietrechtsvereinfachung“ diskutierte Überlegung, den § 5 Wirtschaftsstrafgesetz abzuschaffen, völlig fehl am Platze ist. Diese Bestimmung ahndet eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 %, wenn ein Vermieter seine Wohnung vorsätzlich oder leichtfertig und infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen zu teuer vermietet, es sei denn, er könne nachweisen, daß seine Miete zur Deckung der laufenden Aufwendungen in dieser Höhe erforderlich ist, was beispielsweise nach aufwendigen Modernisierungen gelegentlich der Fall sein kann.
Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht daneben die Möglichkeit vor, daß das Ordnungsamt auf Antrag des übervorteilten Mieters die Rückerstattung des zu Unrecht erzielten Mehrerlöses an den Mieter anordnen kann.
Vergleichbares gilt sinngemäß für diejenigen Fälle, bei denen die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % überschritten wird, allerdings ist hier bereits das Strafgesetzbuch einschlägig in Gestalt des klassischen Wucherparagraphen 302 a Strafgesetzbuch.
Bei alledem geht der Kieler Mieterverein davon aus, daß die jetzt über seine Umfrage festgestellten Fälle nur die berühmte Spitze des Eisberges darstellen. Gerade nach der jüngst ergangenen richterlichen Bestätigung des Kieler Mietspiegels fordert der Mieterverein alle Kieler Mieter auf, die von ihnen gezahlte aktuelle Miethöhe gegen den gültigen Mietspiegel zu vergleichen und sich gegen überhöhte Forderungen zur Wehr zu setzen. Mit dem Mietspiegel stehe ein gut geeignetes Instrument zur Verfügung, um die Angemessenheit der jeweils gezahlten Miete mit hoher Treffsicherheit bestimmen zu können.
Nach Schätzungen des Mietervereins wird in rund 3 % der Kieler Mieterhaushalte eine überhöhte Miete gezahlt, entsprechend 5 bis 8 Millionen DM jährlich.
Auffällig bei der Untersuchung war schließlich die Tatsache, daß sich mehr als 30 % aller gemeldeten Miethöhen auf die Rasterfelder C 1, C 2 und C 3 des Kieler Mietspiegels bezogen, also aus den einfachen Wohnlagen stammten. Auch bei den besonders großen Wohnungen (Rasterfeld H 2) fand sich ein Schwerpunkt, hier wird wohl leicht die Tatsache unterschätzt, daß der Mietpreis bei besonders großen Wohnungen dann doch deutlich nachgibt.
Der Kieler Mieterverein bedankt sich bei allen Einsendern und lobt insbesondere die Tatsache, daß die vom Mieterverein verschickten Fragebögen so sorgfältig und vollständig ausgefüllt worden sind. Mietervereins-Vorsitzender Jochen Kiersch: „Im übrigen hoffen wir, daß diejenigen, die in der vom Mieterverein erstellten Auswertung eine deutlich überhöhte Miete bescheinigt bekommen, den Sachverhalt gründlich überprüfen lassen und Konsequenzen daraus ziehen.“
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel