Mitgliederversammlung des Kieler Mietervereins fordert 15%-Kappungsgrenze für die Landeshauptstadt

Kiel, den 17.06.2016

Mitgliederversammlung des Kieler Mietervereins fordert 15%-Kappungsgrenze für die Landeshauptstadt

Am 16.06.2016 fand die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung des Kieler Mieterverein e.V. statt. Die Mitglieder nahmen dort nicht nur den Kassen- und den Jahresbericht zur Kenntnis, sondern behandelten auch dringende wohnungspolitische Fragen.

Es wurde folgende Resolution verabschiedet:

Die Mitgliederversammlung des Kieler Mieterverein e.V. fordert die Kieler Stadtverwaltung und Ratsversammlung auf, vom Land Schleswig-Holstein unverzüglich die Aufnahme der Landeshauptstadt in die schleswig-holsteinische Kappungsgrenzenverordnung zu fordern.

 

Die Stadt Kiel hatte seinerzeit kein positives Votum abgegeben, so dass sie in die Liste der von der Kappungsgrenze betroffenen Kommunen nicht aufgenommen wurde. Für Mieterinnen und Mieter im Kieler Stadtbereich gelten daher noch immer 5 % höhere Mieterhöhungsmöglichkeiten als in anderen Kommunen Schleswig-Holsteins, in denen ebenfalls ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht.

Die Stadt hatte dann bereits bei der Einführung der Mietpreisbremse durch ein positives Votum dokumentiert, dass die bisherige Wohnungsbautätigkeit nicht ausreicht, um den unbegründeten Mietenanstieg zu verhindern. Zu Beginn 2015 war mit Akteuren zum „Masterplan Wohnen für Kiel“ vereinbart worden, dass jährlich mindestens 800 neue Wohnungen gebaut werden sollen. Zum Jahresende stellte sich heraus, dass selbst diese Mindestvorgaben nicht erreicht wurden. Fertiggestellt wurden lediglich 170 Wohnungen. Es wurden nur 366 Baugenehmigungen für Neubau und Umbaumaßnahmen von Wohnungen erteilt (Statistikamt Nord). Gleichzeitig verzeichnet Kiel einen Bevölkerungszuwachs von durchschnittlich 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel