Niedrigerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser
Kiel, den 21.11.2013
Niedrigerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser
Nach Einschätzung des Kieler Mietervereins gibt es in vielen Häusern der Baujahrgänge vor 1970 noch Trinkwasserinstallationen mit Bleileitungen. Blei ist ein Schwermetall mit sehr schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Besonders gefährdet sind Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder. Bleileitungen geben in der Regel Blei an das Trinkwasser ab.
Deswegen hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Dezember 2013 den Grenzwert für Blei im Trinkwasser erneut abgesenkt und zwar von 0,025 auf 0,01 Milligramm pro Liter. Praktisch ist dieser Wert nur zu erreichen, wenn die Trinkwasserinstallation eines Hauses vollständig frei ist von Bleileitungen. Ebenfalls ab dem 1. Dezember 2013 sind Vermieter verpflichtet, ihre Mieter darüber zu unterrichten, falls noch Bleileitungen im Hause sind. Bei Verdacht auf das Vorhandensein von Bleileitungen sollte zunächst der Vermieter befragt werden. Wenn dieser den Verdacht nicht überzeugend ausräumen kann, empfiehlt sich eine Trinkwasseranalyse. Das zuständige Labor kann bei Ihrem Gesundheitsamt erfragt werden. Unter der Internetadresse http://tools.rki.de/plztool/ können Sie herausfinden, welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist. Bis Sie Klarheit haben sollten Sie das Leitungswasser lieber nicht zum Kochen oder Trinken verwenden. Und wer bezahlt das Ganze? Die Überschreitung von Bleigrenzwerten stellt einen Mangel des Mietobjektes dar. Für Mängelbeseitigung ist immer der Vermieter zuständig. Er muss auch die Kosten tragen. Eine „Modernisierungsmieterhöhung“ ist unzulässig.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel. Der Verein ist unter der Rufnummer 0431/97919-0 oder per eMail info@kieler-mieterverein.de zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel