Monopoly in Kiel: Rücke vor bis zur Moltkestraße – Abriss preiswerter Wohnungen

Kiel, den 24.10.2011
Monopoly in Kiel: Rücke vor bis zur Moltkestraße
Abriss preiswerter Wohnungen – Neubau von Luxuswohnungen
Nachdem das Landgericht Kiel mit Urteil vom 02.09.2008 eine Räumungsklage von Firma Frank gegen einen der Mieter in der Moltkestraße als unbegründet verworfen hat (1 S 26/08), liegt inzwischen eine neuerliche Entscheidung vor, wonach das selbe Gericht den Räumungsanspruch gegen eine andere Mieterin derselben Siedlung als begründet ansieht. Das neue Urteil des Landgerichtes Kiel geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der zuvor mit Urteil vom 09.02.2011 (VIII ZR 155/10) die Abrisskündigung einer hamburgischen Vermieterin bestätigt hatte.
Die Dinge in Hamburg lagen jedoch insoweit anders, als die Vermieterin dort schon länger im Besitz der betroffenen Siedlung war, während Fa. Frank das Grundstück in der Moltkestraße nur erworben hat, weil sie an dem Grundstück und nicht an den Wohnungen interessiert war. Frank hatte von Anfang an die Absicht, die Wohnungen schnellstmöglich zu entmieten, die Gebäude zügig abzureißen und das Grundstück hochwertig neu zu bebauen. Nach Auffassung des Mietervereins ein Spekulationsgeschäft reinsten Wassers. Monopoly in Kiel.
Der Kieler Mieterverein hält die Entscheidung des Landgerichtes Kiel aber auch deswegen für falsch, weil eines der Gutachten, die in Sachen Moltkestraße eingeholt worden sind, nach seiner Auffassung aberwitzig realitätsfern ist. So hat der Sachverständige ernsthaft die Auffassung vertreten, bei einer Minimalsanierung der Häuser in der Moltkestraße sei „nachhaltig“ nur eine Miete in Höhe von 4,50 € je Quadratmeter erzielbar, obwohl das Wohnungsunternehmen selbst schon in einem Schreiben vom 01.06.2007 seine Mieteinnahmen über alle Wohnungen hinweg mit real 5,86 € je Quadratmeter angegeben hat und viele Wohnungen schon 2007 für 6,50 € vermietet waren.
Davon abgesehen sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichtes für die Mieterschaft eine Katastrophe. Mit diesen Begründungen können sich Mieter unmodernisierter Wohnungen in Nachkriegsgebäuden der Baujahre bis 1970 nirgendwo mehr sicher fühlen. Sie müssen immer damit rechnen, dass ein Spekulant ältere Bausubstanz für wenig Geld aufkauft, nicht weil er vermieten will, sondern weil ihn das Grundstück interessiert. Der Kieler Mieterverein rechnet damit, dass sich im Kielwasser von Spekulanten jetzt auch andere Anbieter aufgerufen fühlen, ihre Bausubstanz verkommen zu lassen, um interessante Grundstücke mit dieser Begründung gut losschlagen zu können. Damit wird das ohnehin angespannte preiswerte Marktsegment noch weiter unter Druck gesetzt. Für Kiel bedeutet das, dass sich die Mietsteigerungen, die in den Mietspiegeln 2008 und 2010 bei den preiswerten Wohnungen zu verzeichnen waren, noch deutlich stärker ausfallen können. Und diese waren schon in der Vergangenheit deftig: Vom Mietspiegel 2006 auf 2010 sind die Mieten der kleinen, älteren und einfachen Wohnungen um bis zu 10 Prozent gestiegen, während jüngere und größere Wohnungen kontinuierlich nachgegeben haben.
Steigerung in Prozent – Mietspiegel 2006 auf 2010
Der Abriss in der Moltkestraße ist nach Meinung des Mietervereins zugleich auch ein Angriff auf die soziale Durchmischung in Kiel; einfache und preiswerte Wohnungen im Villenviertel will Fa. Frank vorwiegend durch Luxuswohnungen ersetzen. Das Unternehmen verabschiedet sich bereits von seiner Ankündigung, dort zu 40 Prozent Mietwohnungen zu bauen. Außerdem: Wer infolge eines geplanten Abrisses umzieht und gezwungen ist, im preiswerten Marktsegment zu suchen, läuft Gefahr, über kurz oder lang einen weiteren Wohnungsverlust aus dem gleichen Grund zu erleben.
Der Kieler Mieterverein übt zugleich harsche Kritik an der Art und Weise, wie Fa. Frank die Entmietung der Häuser angegangen ist; zur Erinnerung: Den Mietern wurde das Wohnen dort flugs mit zugenagelten Fenstern und überflüssigen Bauzäunen vermiest. Wenig später wurden Bäume abgehackt, die Liegenschaft wurde weiter vernachlässigt. Die Polizeiaktion vom vergangenen Freitag war die konsequente Fortsetzung dieser Aktivitäten.
Moltkestraße und Gefionstraße – mit den Abrissen dort gehen weitere 150 preiswerte Wohnungen verloren, nachdem 2005 mit der Sprengung des Hauses Schönberger Straße 44 schon 120 Wohnungen verloren gegangen sind. Gleichzeitig hat die Einwohnerzahl der Stadt zwischen 2006 und 2010 um 3.668 Personen zugelegt, während sich der Wohnungsbestand in Kiel gerade mal um 778 Wohnungen erhöht hat – überwiegend durch Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Mindestens ebenso schlimm: Immer mehr kleinere, mehrfach weiterverkaufte Wohnungsbestände sind in die Hände von Finanzinvestoren gefallen, die nur ein Ziel kennen – Rendite, Rendite, Rendite! Das funktioniert so: Mieten werden systematisch erhöht, Instandsetzung findet nicht statt – Modernisierung schon gar nicht. Ganze Liegenschaften werden heruntergewirtschaftet und fallen der Stadt früher oder später auf die Füße. Parallel dazu erleben wir einen dramatischen Anstieg der Energie-, namentlich der Heizkosten, während zeitgleich die Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse ansteigt. Insgesamt nimmt die Zahl einkommensschwacher Haushalte – auch unter den Rentnern – überproportional zu. Aus diesen Gründen hätte der Kieler Mieterverein den Abriss der Häuser in der Moltke- und der Gefionstraße gerne verhindert. Die neue Rechtslage nach der BGH-Entscheidung dieses Jahres gab dies leider nicht mehr her.
Weil dem so ist fordert der Kieler Mieterverein das Innenministerium und die Stadt auf, vor weiteren Abrissen deutlich mehr preiswerte Wohnungen öffentlich zu fördern und den Wohnungsmarkt zunächst wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die Landeshauptstadt sollte ihre Möglichkeiten aus dem Baugesetzbuch deutlich stärker nutzen, namentlich den Erlass von Erhaltungssatzungen gemäß § 172 BauGB um bauliche Anlagen und die Eigenart von Gebieten – nämlich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – zu schützen und das Instandsetzungsgebot des § 177 BauGB. Die Politik im Bund und im Land wird nachdrücklich aufgefordert der Wohnungsspekulation Einhalt zu gebieten. Das Innenministerium in Schleswig-Holstein muss sich von seinem Irrglauben verabschieden, mit einem Klimapakt, der auf Freiwilligkeit setzt, Finanzinvestoren dazu bewegen zu können in Modernisierung zu investieren. Vor allem braucht es nach Auffassung des Kieler Mietervereins aber eine Gesetzesänderung, die die Kündigung von Wohnraum zu Spekulationszwecken wirksam unterbindet.
Die Bestimmungen über die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung müssen schleunigst neu geregelt und klarer gefasst werden. Dabei muss auch die Situation am örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigt werden. Am zweckmäßigsten geschieht dies nur noch über die Regelungen des Baugesetzbuches; danach kann die Kommune in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Mietverhältnisse entschädigungspflichtig aufheben. Für den Mieterverein steht jedenfalls fest: Der Bedarf an preiswerten Wohnungen in Kiel ist ungleich größer, als der an Luxuswohnungen.
Weitere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1. Telefonisch ist der Verein unter 0431/97919- 0 zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel
Mietspiegel der Landeshauptstadt Kiel 2010 in € | |||||||
Pro Feld sind untereinander aufgeführt: Mittelwert, 2/3-Spanne, Feldbesetzung |
|||||||
bezugsfertig | Baualter vor 1976 | Baualter 1976 bis 1988 |
Baualter 1989 bis 2007 |
||||
Austattung | Küche und Bad normal |
Küche oder Bad gut |
Küche und Bad gut |
||||
Wohn- lage |
Wohn- fläche |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Einfache Lage |
25m² bis unter 45 m² |
a | 6,69 | 9,45 | 7,59 | 4,55 | |
45m² bis unter 60 m² |
b | 8,13 | 1,47 | -4,36 | -5,07 | ||
60m bis unter 80 m² |
c | 1,05 | 3,68 | -3,78 | -8,95 | ||
über 80 m² |
d | 3,74 | 5,17 | ||||
Normale bis gute Lage |
25m² bis unter 45 m² |
e | 4,55 | 1,70 | 4,81 | ||
45m² bis unter 60 m² |
f | 9,91 | 6,07 | -1,61 | 0,92 | 2,62 | |
60m bis unter 80 m² |
g | 1,31 | -1,22 | -1,70 | -0,47 | -0,29 | |
über 80 m² |
h | 5,23 | 2,26 | 3,85 | -7,12 | -0,86 |