Rechte und Pflichten rund um Treppenhaus und Flur
Kiel, den 17.10.2005
Rechte und Pflichten rund um Treppenhaus und Flur
Muss die Haustür abends abgeschlossen werden? Darf der Kinderwagen im Hausflur parken? Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich? Das sind typische Fragen, wie sie dem Kieler Mieterverein e.V. von seinen Mitgliedern immer wieder gestellt werden. Aktuelle Urteile zu Mieterrechten und –pflichten rund um das Thema Treppenhaus und Flur hat der Kieler Mieterverein jetzt zusammengestellt:
Haustür – Der Vermieter muss nicht dafür sorgen, dass die Haustür nachts mit dem Schlüssel verschlossen wird. Die „Ingangsetzung“ der Schnappfunktion des Haustürschlosses reicht aus (AG Frankfurt a. M. 33 C 172/04-13).
Kinderwagen – Im Eingangsbereich/Hausflur darf der Kinderwagen – auch nachts – abgestellt werden, solange es hierdurch nicht zu erheblichen Belästigungen für die Mitmieter kommt (AG Braunschweig 121 C 128/00).
Fahrräder – Es ist in der Regel verboten, das Rad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken (AG Wedding 8a C 45/85).
Fußmatte – Mieter dürfen Fußmatten vor ihrer Tür auslegen (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 19 C 27/98).
Schuhe – Auf der Fußmatte dürfen bei schlechter Witterung auch Schuhe abgestellt werden (OLG Hamm 15 W 168-169/88).
Blumen und Möbel – Blumenkübel auf Zwischenpodesten oder vor der Haustür und ein kleiner Schuhschrank sind erlaubt (AG Köln 222 C 426/00).
Madonna-Figur – Im Hausflur darf eine Madonna-Figur aufgestellt werden (AG Münster 3 C 2122/03).
Rauchen – Das Rauchen im Treppenhaus oder im Hausflur kann untersagt werden (AG Hannover 70 II 414/99).
Videoüberwachung – In der Installation einer Videoüberwachungsanlage im Hausflur oder vor dem Haus sieht das Oberlandesgericht Karlsruhe (6 U 64/97) einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters.
Reinigung – Das Treppenhaus muss nicht zweimal in der Woche geputzt werden. Es reicht aus, wenn ein Mal pro Woche gereinigt wird. Fenster im Treppenhaus müssen zweimal im Jahr gereinigt werden (AG Regensburg 11 C 3715/03).
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel