Telefaxnutzung rechtens Faxanschluß auch gegen den Willen seines Eigentümers anwählbar, wenn im Briefkopf und Telefaxverzeichnis aufgeführt

Kiel, den 02.03.1998

Telefaxnutzung rechtens
Faxanschluß auch gegen den Willen seines Eigentümers anwählbar, wenn im Briefkopf und Telefaxverzeichnis aufgeführt

Einen skurrilen Rechtsstreit hat das Amtsgericht Kiel dieser Tage entschieden. Ein Rechtsanwaltsbüro aus dem Holsteinischen hatte den Kieler Mieterverein verklagt mit dem Antrag, ihm die Benutzung der Telefaxeinrichtung dieses Anwaltsbüros zu untersagen.

Das Anwaltsbüro berief sich auf angeblich beleidigenden Inhalt des solchermaßen übermittelten Schriftverkehrs und die Beeinträchtigung seiner Eigentumsrechte. Das Anwaltsbüro sei nicht gewillt, für Schreiben des Kieler Mietervereins Materialkosten für Papier und Toner zu übernehmen, auch werde das Telefaxgerät durch die Nutzung des Kieler Mietervereins, jedenfalls für die Zeit der Übermittlung, für andere Teilnehmer blockiert. Das Anwaltsbüro äußerte sich auch unzufrieden über die Lösungen, die mit dem Kieler Mieterverein in mietrechtlichen Auseinandersetzungen erfahrungsgemäß zu erzielen seien.

 

Neben dem reinen Unterlassungsanspruch hat das Anwaltsbüro für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von DM 500.000 (!) oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten beantragt (!).

Der Kieler Mieterverein hat sich schlicht auf die Tatsache berufen, daß sowohl der Briefkopf des Anwaltsbüros als auch das amtliche Telefaxverzeichnis auf den nämlichen Telefaxanschluß verweisen.

Das Amtsgericht Kiel (Urteil vom 12.02.1998 – 111 C 669/97) hat die Sache kurz beschieden; wörtlich heißt es: „Dadurch, daß die Kläger in ihrem Briefkopf die Telefaxnummer aufgenommen und sie in das amtliche Telefaxverzeichnis haben hineinsetzen lassen, haben sie zum Ausdruck gebracht, daß sie bereit sind, im geschäftlichen Bereich Telefaxe entgegenzunehmen. Durch diese Art der Übermittlung von Schriftstücken wird der geschäftliche Verkehr vereinfacht und erheblich beschleunigt.“ Einen Mißbrauch des anwaltlichen Telefaxgerätes konnte das Gericht ebensowenig erkennen, wie irgendwelche Beleidigungen. Es hat die Klage abgewiesen.

Fazit des Kieler Mietervereins: Soweit ersichtlich, ist dies bislang das einzige Urteil, welches sich mit diesem Streitgegenstand befaßt. Es wird wohl auch auf lange Sicht das einzige bleiben. Gleichwohl: Nichts ist so unglaublich, als daß sich nicht irgend jemand fände, der das Unglaubliche wahr macht. Die schönsten Geschichten schreibt eben doch das Leben selbst.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel