Wildwest in Kiel: Haarsträubender Rechtsstreit um eine gemietete Eigentumswohnung
Kiel, den 09.11.2011
Wildwest in Kiel:
Haarsträubender Rechtsstreit um eine gemietete Eigentumswohnung
Mit Haken und Ösen versucht eine Kieler Hausverwaltung einem Mitglied des Kieler Mietervereins den Besitz einer Wohnung streitig zu machen. Mietvertraglich war vereinbart, dass die Nachbarwohnung des Mitgliedes von diesem zu gleichen Konditionen mit übernommen werden kann, wenn sie frei wird.
Mit Auszug des Nachbarn nahm der Streit seinen Lauf. Die Eigentümerin behauptete plötzlich, die Wohnung verkauft zu haben und dass der Erwerber diese Wohnung seinerseits bereits weitervermietet habe. Aus diesem Grunde könne die Option auf die Nachbarwohnung nicht ausgeübt werden. Nach Auffassung des Kieler Mietervereins sind aber sowohl der angebliche Verkauf dieser Wohnung, wie auch die angebliche Weitervermietung nur Scheingeschäfte, um die Ausübung des mietvertraglich abgesicherten Optionsrechtes zu unterlaufen. Angeblich soll eine seit Jahren im Iran lebende seinerzeit knapp 70-jährige iranische Staatsangehörige die Wohnung gekauft haben. Diese wiederum wurde durch den langjährigen Hausmeister der Eigentümerin mit einer angeblich erteilten Generalvollmacht vertreten. Eine Kaufpreiszahlung ist jedoch nie erfolgt. Der nämliche Hausmeister wiederum soll derjenige gewesen sein, der die strittige Wohnung an seinen Stiefsohn vermietet haben will. Und dies sei schließlich der Grund, weswegen das Mitglied des Mietervereins die Wohnung nicht übernehmen könne. Sowohl das Amts-, wie auch das Landgericht Kiel waren mit dem Sachverhalt befasst. Am 15.10.2008 erging ein Urteil zu Gunsten des Mitgliedes des Kieler Mietervereins. Das Mitglied nahm die leerstehende Wohnung daraufhin in Besitz und wechselte das Schloss aus.
Dies wiederum war Anlass für neuerliche Rechtsstreite, mit denen die angebliche Käuferin der Wohnung nunmehr versuchte, das Mitglied des Kieler Mietervereins auf Räumung zu verklagen. Die Argumentationskette war die gleiche: Sie, die Käuferin, vertreten durch den Hausmeister, habe an den Stiefsohn des Hausmeisters vermietet, weswegen dieser ein Besitzrecht habe. Zivilrechtlich ist der letzte Prozess noch nicht abschließend entschieden. Der Kieler Mieterverein rechnet jedoch fest damit, dass der Streit zu Gunsten seines Mitgliedes ausgeht. In der Zwischenzeit ist allerdings gegen die ursprüngliche Eigentümerin, der vorgeworfen wird, den Mietvertrag des Mietervereins-Mitgliedes mit einem Scheingeschäft aushebeln zu wollen, Strafanzeige erstattet worden. Auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Fazit des Kieler Mietervereins: Heuschrecken sind nicht die einzigen, die Mietern das Leben schwer machen; auch bei kleinen Hausverwaltungen und Privatvermietern muss man sich seinen Vermieter genau anschauen. Wie heißt es auf der Internet-Seite des Kieler Mietervereins: „Bei privaten Vermietern liegt alles drin – vom Familienanschluss bis zum tätlichen Angriff.“. Dies schließt auch betrügerische Aktivitäten ein. Mitglieder des Mietervereins, die sich bei der Anmietung einer Wohnung nicht sicher sind, zu welcher Sorte ihr Vermieter gehört, sollten unbedingt beim Kieler Mieterverein Nachfrage halten.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel