Wohnungsgröße nachprüfen lohnt sich
Kiel, den 05.12.2011
Wohnungsgröße nachprüfen lohnt sich
Laut Mietvertrag sollte die Wohnung einer Mieterin – Mitglied des Kieler Mietervereins – 56 Quadratmeter groß sein. Bei der ersten Betriebskostenabrechnung kamen der Mieterin Zweifel an dieser Größenangabe auf – sie hat nachgemessen. Nach einigem Hin und Her stand dann fest: Tatsächlich hatte die Wohnung nur eine Fläche von 44 Quadratmetern und war damit 22,6 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben.
Fußend auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach bei Wohnflächenabweichungen von mehr als 10 Prozent zu viel gezahlte Miete zurückzuerstatten ist, machte der Kieler Mieterverein daraufhin einen Rückforderungsanspruch geltend, aufgrund dessen die Vermieterin am Ende 2.962,24 Euro an die Mieterin zurückgezahlt hat.
Fazit des Kieler Mietervereins: Da es immer wieder vorkommt, dass bei Vermietungsgesprächen Wohnflächen viel zu hoch angegeben werden, lohnt es sich, diese Angaben vorsichtshalber in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen. Stellt sich dann heraus, dass die Wohnung in Wahrheit deutlich kleiner ist, können Rückforderungsansprüche vergleichsweise leicht durchgesetzt werden, wenn die Abweichung größer ist als 10 Prozent.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1. Telefonisch ist der Verein unter 0431/97919-0 zu erreichen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel